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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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Abkömmlingen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert ist.<br />

Übersteigt der Wert des Erwerbs zusammen mit dem übrigen Vermögen<br />

des Erwerbers den Betrag von 41.000 €‚ wird die Steuer nur<br />

insoweit erhoben, als sie aus der Hälfte des die Wertgrenze übersteigenden<br />

Betrages gedeckt werden kann.<br />

Durch die ebenfalls im Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996<br />

(BGB I S.2049) erfolgte Neufassung der Steuerklasseneinteilung in<br />

§ 15 ErbStG und die Anhebung der persönlichen Freibeträge in<br />

§ 16 ErbStG ist die Regelung aber nur noch für Erwerbe von Todes<br />

wegen durch Stiefeltern sowie für Schenkungen an den genannten<br />

Personenkreis von praktischer Bedeutung.<br />

4.12. Hundesteuererlass<br />

Für wen? - Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 100<br />

und den Merkzeichen B ‚ Bl , aG oder H .<br />

Wer gewährt? - Finanzamt <strong>Bremen</strong><br />

Wo steht‘s? - Hundesteuergesetz vom 17.12. 1984 (Brem. GBI<br />

1985 S.3)<br />

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Abgabe,<br />

die durch Ortssatzung geregelt wird. Die Gemeinden können<br />

die Hundesteuer erlassen (z.B. wenn die Hunde zum Schutz und<br />

zur Hilfe von blinden, gehörlosen und hilflosen Personen gehalten<br />

werden). Für Blindenführhunde werden in der Regel keine Steuern<br />

erhoben.<br />

8<br />

Steuerermäßigungen

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