Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Steuerermäßigungen<br />
ein großes Badezimmer) sind nicht als außergewöhnliche Belastung<br />
abzugsfähig. Der Steuerpflichtige hat für seine Aufwendungen einen<br />
Gegenwert in Form der Bauleistungen erhalten, die in den Wert des<br />
Hauses eingehen. Beim Bau eines Hauses erhält der Steuerpflich-<br />
tige nur bei der Schaffung von Einrichtungen keinen Gegenwert, die<br />
bei der Nutzung des Hauses durch einen nicht kranken bzw. nicht<br />
behinderten Bewohner nicht mit verwandt werden können. Nur insoweit<br />
liegt „verlorener Aufwand“ vor, der als außergewöhnliche Belastung<br />
berücksichtigungsfähig ist (z.B. Kosten für den Einbau eines<br />
Treppenschräglifts).<br />
Ebenso können Aufwendungen, die für die Errichtung eines Anbaus<br />
mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten Haushaltsangehörigen<br />
an ein selbst genutztes Wohnhaus entstehen, wegen des<br />
erhaltenen Gegenwerts nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen<br />
werden (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6.2.1997, BStBI<br />
1997 II Seite 607).<br />
Auch Kosten, die der Steuerpflichtige wegen der Erkrankung eines<br />
Familienangehörigen für den Einbau eines Aufzugs in ein gemietetes<br />
Einfamilienhaus trägt, sind nicht abzugsfähig (Urteil des Bundesfinanzhofs<br />
vom 15.12.2005, BFH/NV 2006 Seite 931).<br />
Die o.g. Gegenwerttheorie wird nicht angewandt, wenn es sich bei<br />
dem erhaltenen Gegenstand um ein medizinisches Hilfsmittel handelt,<br />
das aufgrund seiner Art ausschließlich dem Kranken selbst<br />
dient und nur für diesen bestimmt und nutzbar ist, z.B. Rollstuhl,<br />
Brille, Hörgerät. Handelt es sich jedoch bei dem Hilfsmittel um einen<br />
allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, den auch<br />
Gesunde aus Gründen der Vorsorge oder zur Steigerung des<br />
Lebensstandards erwerben, sind die Anschaffungskosten steuerlich<br />
nur abzugsfähig, wenn der Amtsarzt vor dem Kauf des Gegenstands<br />
bescheinigt hat, dass die Anschaffung aufgrund der Erkrankung<br />
notwendig ist.<br />
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