Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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Steuerermäßigungen<br />
eine Strecke 49 km zurücklegt, beträgt die Zeitersparnis gegenüber<br />
einer Fahrt über die Landstraßen 20 Minuten. Für die Ermittlung<br />
der als Werbungskosten abzugsfähigen Entfernungspauschale ist<br />
eine Entfernung von 49 km zu berücksichtigen, da der Weg über die<br />
Autobahn verkehrsgünstiger ist als die kürzeste Straßenverbindung<br />
und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird.<br />
Durch die Entfernungspauschale sind alle Kosten für die Wege zur<br />
Arbeit - ab 2007 einschließlich der Kosten aufgrund eines Unfalls,<br />
der sich auf der Fahrt zur Arbeit ereignet - abgegolten.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Weitere Änderungen bei den Kosten für die Wege zwischen Wohnung<br />
und Arbeitsstätte sind geplant<br />
8<br />
4.1.1. Besonderheiten bei schwerbehinderten<br />
Arbeitnehmern<br />
Für wen? - Schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem GdB ab 70<br />
oder zwischen 50 und 70, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr mit dem Merkzeichen<br />
G nachgewiesen wurde<br />
Wer gewährt? - Finanzamt<br />
Wo steht‘s? - § 9 Abs. 2 Satz 11 und 12 EStG<br />
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, deren GdB 70 beträgt oder deren<br />
GdB mindestens 50 beträgt, wenn ihnen das Merkzeichen G<br />
bescheinigt worden ist, können anstelle der Entfernungspauschalen<br />
die tatsächlichen Kosten für die Wege zwischen Wohnung und<br />
Arbeitsstätte ansetzen. Berücksichtigt werden grundsätzlich nur die<br />
Kosten für einen Weg je Arbeitstag, auch wenn der Arbeitnehmer die<br />
Arbeitsstätte an einem Tag z.B. zweimal aufsucht.<br />
Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Finanzämter.