Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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dauerhaft in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Darunter<br />
fallen zum Beispiel auch alte Menschen, die ihre Wohnung altersbedingt<br />
umgestalten müssen. Hierfür gibt § 554a Abs. 1 BGB dem<br />
Mieter das Recht, „vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen<br />
Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen“ (z.B. Einbau eines<br />
Treppenliftes) einzufordern. Ob der Vermieter im Einzelfall einer vom<br />
Mieter verlangten Umbaumaßnahme zustimmen muss, ist im Zuge<br />
der Abwägung der Interessen des Vermieters der Hausgemeinschaft<br />
und des betroffenen Mieters zu ermitteln.<br />
Dem Vermieter gibt § 554a Abs. 2 BGB das Recht, unabhängig von<br />
den drei üblichen Mieten für die Mietkaution eine zusätzliche Sicherheit<br />
zu verlangen, die einen späteren Rückbau finanziell absichert.<br />
Die Höhe dieser Sicherheit orientiert sich an den voraussichtlichen<br />
Kosten eines Rückbaus, wobei diese zum Beispiel durch einen<br />
Kostenvoranschlag belegt werden können.<br />
7.5. Vermittlung behindertengerechter Wohnungen<br />
Für wen? - Schwerbehinderte Menschen und Vermieter<br />
Wer berät? - In <strong>Bremen</strong>: die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,<br />
Jugend und Soziales, Zentrale Fachstelle Wohnen, Bahnhofsplatz<br />
29, 28195 <strong>Bremen</strong>, Tel. 361-2620<br />
In Bremerhaven: gibt es keine zentrale Stelle<br />
Die Mitarbeiter der zentralen Fachstelle Wohnen vermitteln unter<br />
anderem auch behinderten- und altengerechte Wohnungen und<br />
beraten bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen.<br />
Grundlage einer selbstständigen und den nicht Behinderten gleich-<br />
gestellten Lebensführung ist für schwerbehinderte Menschen die<br />
eigene Wohnung. Um für diesen Personenkreis eine richtige Wohnraumversorgung<br />
gewährleisten zu können, müssen die spezifischen<br />
Bedürfnisse mit bedacht werden.<br />
Wohnen