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Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen

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dauerhaft in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Darunter<br />

fallen zum Beispiel auch alte Menschen, die ihre Wohnung altersbedingt<br />

umgestalten müssen. Hierfür gibt § 554a Abs. 1 BGB dem<br />

Mieter das Recht, „vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen<br />

Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen“ (z.B. Einbau eines<br />

Treppenliftes) einzufordern. Ob der Vermieter im Einzelfall einer vom<br />

Mieter verlangten Umbaumaßnahme zustimmen muss, ist im Zuge<br />

der Abwägung der Interessen des Vermieters der Hausgemeinschaft<br />

und des betroffenen Mieters zu ermitteln.<br />

Dem Vermieter gibt § 554a Abs. 2 BGB das Recht, unabhängig von<br />

den drei üblichen Mieten für die Mietkaution eine zusätzliche Sicherheit<br />

zu verlangen, die einen späteren Rückbau finanziell absichert.<br />

Die Höhe dieser Sicherheit orientiert sich an den voraussichtlichen<br />

Kosten eines Rückbaus, wobei diese zum Beispiel durch einen<br />

Kostenvoranschlag belegt werden können.<br />

7.5. Vermittlung behindertengerechter Wohnungen<br />

Für wen? - Schwerbehinderte Menschen und Vermieter<br />

Wer berät? - In <strong>Bremen</strong>: die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,<br />

Jugend und Soziales, Zentrale Fachstelle Wohnen, Bahnhofsplatz<br />

29, 28195 <strong>Bremen</strong>, Tel. 361-2620<br />

In Bremerhaven: gibt es keine zentrale Stelle<br />

Die Mitarbeiter der zentralen Fachstelle Wohnen vermitteln unter<br />

anderem auch behinderten- und altengerechte Wohnungen und<br />

beraten bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen.<br />

Grundlage einer selbstständigen und den nicht Behinderten gleich-<br />

gestellten Lebensführung ist für schwerbehinderte Menschen die<br />

eigene Wohnung. Um für diesen Personenkreis eine richtige Wohnraumversorgung<br />

gewährleisten zu können, müssen die spezifischen<br />

Bedürfnisse mit bedacht werden.<br />

Wohnen

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