Broschüre "Nachteilsausgleiche" (PDF: 932.2 KB) - Bremen
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6.3. Mobilfunk<br />
Für wen? Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von<br />
mindestens 50<br />
Wer gewährt? Mobilfunkanbieter<br />
Wo steht’s? Mobilfunktarife<br />
Einige Mobilfunkanbieter bieten einen Sondertarif für schwerbehinderte<br />
Menschen an. Bitte erkundigen Sie sich bei den einzelnen<br />
Anbietern.<br />
6.4. Postversand von Blindensendungen<br />
Für wen? - Blinde Menschen<br />
Wer gewährt? - Deutsche Post AG, Niederlassungen und Postfilialen<br />
Wo steht‘s? - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen<br />
Post AG für den nationalen und internationalen Brief- und Frachtdienst.<br />
Blindensendungen werden innerhalb der Bundesrepublik von der<br />
Deutschen Post AG entgeltfrei befördert. Als Blindensendung können<br />
von jedermann versandt werden:<br />
• Schriftstücke in Blindenschrift,<br />
• bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger für<br />
blinde Menschen, deren Absender oder Empfänger eine anerkannte<br />
Blindenanstalt ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt<br />
(z.B. Hörbüchereien, Zentrum für blinde Menschen an der Fernuniversität/Gesamthochschule<br />
Hagen),<br />
• Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer<br />
anerkannten Blindenanstalt an blinde Menschen versandt werden.<br />
Die Umhüllung/Verpackung darf grundsätzlich nicht verschlossen<br />
sein und muss oberhalb der Anschrift die Bezeichnung „Blindensendung“<br />
tragen. Die Entgelte für zusätzliche oder sonstige Leistungen<br />
sind zu entrichten.<br />
07<br />
Kommunikation