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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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II-1-d<br />

d) Änderung des Gebietes des Marktes Wildflecken,<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, und des Gebietes der<br />

Stadt Bischofsheim a. d. Rhön, <strong>Landkreis</strong> Rhön-<br />

Grabfeld<br />

Aufgrund der Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der Art. 8<br />

und 9 der <strong>Landkreis</strong>ordnung für den Freistaat Bayern erläßt die Regierung von Unterfranken<br />

folgende<br />

Verordnung:<br />

1. In den Markt Wildflecken wird aus der Stadt Bischofsheim a. d. Rhön eingegliedert:<br />

§ 1<br />

das Flurstück der Fläche in m²<br />

Gemarkung Haselbach i.d.Rhön<br />

4023 11.429<br />

2. Gleichzeitig wird das Gebiet der <strong>Landkreis</strong>e <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> und Rhön-Grabfeld geändert.<br />

§ 2<br />

Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der abgebenden Gebietskörperschaften außer Kraft<br />

und das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaften in Kraft.<br />

§ 3<br />

Das Umgliederungsflurstück ist katastertechnisch im Veränderungsnachweis Nr. 248 der<br />

Gemarkung Haselbach i. d. Rhön des Vermessungsamtes <strong>Bad</strong> Neustadt a. d. Saale<br />

ausgewiesen. Der Veränderungsnachweis liegt beim Vermessungsamt <strong>Bad</strong> Neustadt a. d.<br />

Saale auf und kann dort von jedermann eingesehen werden.<br />

§ 4<br />

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

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