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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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§ 3<br />

Gebührenmaßstab<br />

III-8-b<br />

(1) Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und im Holsystem bestimmt sich nach der<br />

Zahl und dem Fassungsvermögen der Restmüllbehältnisse und der Zahl der Abfuhren<br />

bzw. nach der Zahl der Restmüllsäcke.<br />

(2) Bei Selbstanlieferung von Abfällen und bei der Entsorgung unzulässig behandelter,<br />

gelagerter oder abgelagerter Abfälle (§ 2 Abs. 2 Satz 3) bestimmt sich das zu zahlende<br />

Entgelt nach der Menge der Abfälle, gemessen in Tonnen.<br />

§ 4<br />

Gebührensatz<br />

(1) 1 Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und im Holsystem beträgt bei 14tägiger<br />

Abfuhr der Restmüllbehältnisse jährlich für:<br />

1. 1 Müllnormtonne (60 l) 134,40 €<br />

2. 1 Müllnormtonne (80 l) 179,28 €<br />

3. 1 Müllnormtonne (120 l) 268,80 €<br />

4. 1 Müllnormtonne (240 l) 537,72 €<br />

5. 1 Müllgroßbehälter (1100 l) 2.464,32 €<br />

6. 1 Müllgroßbehälter (5000 l) 11.201,52 €<br />

²Bei wöchentlicher Abfuhr der Müllgroßbehälter werden die in Satz 1 geregelten<br />

Gebühren verdoppelt und bei wöchentlich zweimaliger Abfuhr vervierfacht.<br />

(2) 1 Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem für die Abfälle aus anderen<br />

Herkunftsbereichen im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2 Kreislaufwirtschafts- und<br />

Abfallgesetz beträgt bei 14-tägiger Abfuhr der Abfallbehältnisse für<br />

1. 1 Müllgroßbehälter (1.100 l) 2.271,48 €<br />

2. 1 Müllgroßbehälter (5.000 l) 10.208,04 €<br />

²Bei wöchentlicher Abfuhr der Müllgroßbehälter werden die in Satz 1 geregelten<br />

Gebühren verdoppelt und bei wöchentlich zweimaliger Abfuhr vervierfacht; bei<br />

vierwöchentlicher Abfuhr werden die Gebühren halbiert. ³Für Erzeuger und Besitzer<br />

gewerblicher Siedlungsabfälle kann im Einzelfall eine Sonderregelung getroffen werden.<br />

(3) 1 Die Gebühr gemäß Abs. 1 und 2 beinhaltet die Abfuhr der Behältnisse für Bioabfälle<br />

(braune Tonne) in dem Umfang, wie sie der Zahl, dem Fassungsvermögen und dem<br />

Leerungsturnus der Restmüllbehältnisse entspricht sowie die Abfuhr der Behältnisse für<br />

Papier und Kartonagen (blaue Tonne).<br />

²Die zusätzliche Gebühr für die Abfuhr von Behältnissen für Bioabfälle, die Zahl,<br />

Fassungsvermögen und Leerungsturnus nach Absatz 1 und Absatz 2 übersteigen, beträgt<br />

bei 14-tägiger Abfuhr je Liter des übersteigenden Fassungsvermögens 0,48 €.<br />

³Bei wöchentlicher Abfuhr werden die Gebühren gemäß Satz 2 verdoppelt und bei<br />

wöchentlich zweimaliger Abfuhr vervierfacht.

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