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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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- Verbindung mit Fernsehen, Rundfunk und Presse<br />

- Schaltung von Anzeigen und PR und Öffentlichkeitsarbeit<br />

- Betreuung von Journalisten und Partnern aus dem FV-Gewerbe<br />

- Vorbereitung und Teilnahme an Touristikmessen und anderen Fremdenverkehrsveranstaltungen<br />

- Entwicklung und Erstellung von Werbemitteln über den Gesamtbereich des<br />

Gebietsausschusses (Filme, Prospekte u.a.)<br />

- Ausgabe von Werbemitteln, auch aus den <strong>Landkreis</strong>en, an Interessenten<br />

- Zusammenarbeit mit Fachleuten des Fremdenverkehrsgewerbes und Zusammenarbeit<br />

mit Fachleuten als freie Mitarbeiter bei entsprechender Honorierung<br />

- Zusammenarbeit mit allen nachbarlichen Fremdenverkehrsverbänden, insbesondere<br />

im hessischen Raum der Rhön; Zusammenarbeit mit allen Kurverwaltungen,<br />

Fremdenverkehrsvereinen und Gemeinden<br />

- enger Kontakt mit dem Fremdenverkehrsverband Franken in Nürnberg sowie der<br />

zuständigen Abteilung der Regierung von Unterfranken<br />

- Beantwortung allgemeiner Anfragen<br />

- Haushaltsführung und alle damit verbundenen Aufgaben<br />

Der Gebietsausschuß hat folgende Organe:<br />

§ 4<br />

Organe<br />

a) die Vorstandschaft mit 1. und 2. Vorsitzenden und den Geschäftsführern<br />

b) den Beirat<br />

c) die Mitgliederversammlung<br />

§ 5<br />

Vorsitzender<br />

1. Vorsitzender ist im Wechsel jeweils auf die Dauer von drei Jahren, beginnend mit dem 1.<br />

Januar des jeweiligen Jahres, einer der Landräte der beiden im Gebiet Rhön gelegenen<br />

<strong>Landkreis</strong>e <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> und Rhön-Grabfeld. Sein Stellvertreter ist der Landrat, der nicht 1.<br />

Vorsitzender ist. Die Person des 1. Vorsitzenden richtet sich nach § 3 der Geschäftsordnung.<br />

§ 6<br />

Vorstandschaft<br />

Die Vorstandschaft besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und zwei<br />

gleichberechtigten Geschäftsführern. Die Geschäftsführer sind die beiden<br />

Fremdenverkehrsreferenten der <strong>Landkreis</strong>e <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> und Rhön-Grabfeld. Der<br />

Aufgabenbereich des jeweiligen Geschäftsführers ergibt sich aus der Geschäftsordnung.<br />

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