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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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c. Zeitpreis (Tarifstufe 1) (0,20 Euro je 32,7 sek.) 20,00 €/Std.<br />

(während der Ausführung des Beförderungsauftrages bei<br />

auftragsbedingten Standzeiten und bei verkehrsbedingter<br />

Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit von 12,9 km/h<br />

Für die ersten zwei Km bzw. 15,7 km/h ab Km 2,01<br />

(Zeitpreis/Stunde: Kilometerpreis)<br />

d. Kilometerpreis (Tarifstufe 2)<br />

- für die ersten zwei Kilometer 1,70 €<br />

(entspricht 117,6 Meter je Schalteinheit)<br />

- ab Kilometer 2,01 1,40 €<br />

(entspricht 142,8 Meter je Schalteinheit)<br />

e. Zuschlägen nach Abs. 3<br />

Kilometerpreis und Zeitpreis werden nach Schalteinheiten von je 0,20 € berechnet.<br />

(2) Fahrpreise<br />

Anfahrt in Zone I frei<br />

Anfahrten in Zone II ab Zonengrenze I Tarifstufe 2<br />

Zielfahrt in Zone I und II Tarifstufe 2<br />

Zielfahrten aus der Zone II in Richtung Zone I<br />

sowie Rückfahrten derselben Fahrgäste<br />

von Zielen in der Zone II zu Zielen in Richtung Zone I<br />

in Zone II Tarifstufe 1<br />

in Zone I Tarifstufe 2<br />

(3) Zuschläge<br />

(a) Gepäck<br />

Üblicherweise im Kofferraum unterzubringendes<br />

Gepäck je Stück 0,50 €<br />

Üblicherweise im Fahrgastraum mitzunehmendes<br />

Handgepäck sowie Rollstühle und Kinderwagen frei<br />

(b) Tiere<br />

Jedes frei transportierte Tier 0,50 €<br />

Jeder Käfig oder Transportbehälter 0,50 €<br />

Blindenhunde frei<br />

(c) Für die Anforderung eines Kombifahrzeuges 2,50 €<br />

(d) Für die Anforderung eines Großraumfahrzeuges mit 5,00 €<br />

mindestens sechs Fahrgastplätzen<br />

(e) Die Summe der Zuschläge darf 15 Euro nicht übersteigen.<br />

(4) Bei Auftragsfahrten gelten die vorstehenden Preise entsprechend.<br />

VI-7-b<br />

(5) Wird ein Taxi ohne Benutzung aus der Bestellung entlassen, so hat der Besteller bzw. die<br />

Bestellerin den durch die Fahrt entstandenen Fahrpreis zu entrichten.

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