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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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2. Auszug aus der Verordnung<br />

zur Bestimmung der Namen der <strong>Landkreis</strong>e und der<br />

Sitze der Kreisverwaltungen<br />

Vom 10. April 1973 (GVBl. S. 218)<br />

Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 der <strong>Landkreis</strong>ordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 22. August 1972 (GVBl S. 367, ber. S. 419) erläßt die Bayerische<br />

Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtags folgende Verordnung:<br />

§ 6<br />

Regierungsbezirk Unterfranken<br />

Die Namen der <strong>Landkreis</strong>e und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge<br />

des § 28 der Neugliederungsverordnung wie folgt bestimmt:<br />

Name des <strong>Landkreis</strong>es Sitz der Kreisverwaltung<br />

... ...<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

... ...<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1973 in Kraft.<br />

II-2

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