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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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11. Geschäftsordnung für den Sportbeirat<br />

Vom 10.11.2005<br />

II-11<br />

Der Jugendhilfeausschuss erlässt in seiner Sitzung vom 10.11.2005 folgende<br />

Geschäftsordnung für den Sportbeirat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

G E S C H Ä F T S O R D N U N G<br />

§ 1<br />

Aufgaben des Sportbeirats<br />

Der Sportbeirat berät die <strong>Landkreis</strong>verwaltung in Angelegenheiten des Sportwesens auf<br />

<strong>Landkreis</strong>ebene.<br />

§ 2<br />

Zusammensetzung des Sportbeirats<br />

(1) Der Sportbeirat des <strong>Landkreis</strong>es besteht aus 3 geborenen (§ 2 Abs. 2) sowie entsandten<br />

(§ 2 Abs. 3) Mitgliedern. Die Amtsperiode der entsandten Mitglieder entspricht der<br />

Wahlzeit des Kreistages.<br />

(2) Geborene Mitglieder sind der Landrat, die Leitung des Kreisjugendamtes und ein/e<br />

Kreisjugendpfleger/in, dem/der auch die Geschäftsführung des Sportbeirats obliegt.<br />

(3) In den Sportbeirat werden entsandt:<br />

a) vom Bayer. Landessportverband (BLSV): 5 Mitglieder<br />

b) vom Bayer. Sportschützenbund (BSSB): 1 Mitglied<br />

c) vom Kreisjugendring: 1 Mitglied<br />

d) von den Schulen im <strong>Landkreis</strong>: 1 Mitglied (i.d.R. der/die Geschäftsführer/in des<br />

Arbeitskreises Schule und Verein)<br />

e) von den Fraktionen des Kreistages: Je 1 Mitglied<br />

(4) Für alle entsandten Mitglieder des Sportbeirates können Vertreter/innen benannt werden.<br />

§ 3<br />

Vorsitz<br />

Den Vorsitz führt der Landrat oder sein/e Vertreter/in.

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