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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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4. Immissionsschutz<br />

VI-4<br />

Die Kreisverordnung über das Verbot der Benutzung von Maschinen mit ruhestörendem Lärm in<br />

der Gemeinde <strong>Bad</strong> Bocklet vom 27.07.1963 (Amtsblatt für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> Nr.<br />

168), geändert durch Kreisverordnung vom 22.12.1965 (Amtsblatt für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong><br />

<strong>Kissingen</strong> Nr. 57) wurde durch Verordnung des Marktes <strong>Bad</strong> Bocklet über den<br />

Immissionsschutz vom 11.07.1977 (LRABl 1977 Nr. 283) aufgehoben.<br />

Die Kreisverordnung über das Verbot der Errichtung und des Betriebs von störenden Anlagen<br />

und Geräten im Gebiet des Ortsteiles <strong>Bad</strong> Brückenau und im Kurbezirk der Stadt <strong>Bad</strong><br />

Brückenau vom 12.06.1962 (KrABl 1962 Nr. 21) gilt seit Inkrafttreten des Bayer. Immissionsschutzgesetzes<br />

(01.11.1974) als Gemeinderecht fort.

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