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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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8 Sonstige Orte (Gemeindeteile) und ihre gemeindliche Zugehörigkeit 19<br />

9 Gemeindefreie Gebiete 20<br />

10 Standesamtsbezirke nach dem Gebietsstand vom 1. Mai 1978;<br />

Zuordnung der gemeindefreien Gebiete und der Truppenübungsplätze 21<br />

Anhang: 1 Amtsbezirksübersichtskarte mit Gemarkungsgrenzen u.a. (Verkleinerung)<br />

1 Auszug aus der Verordnung zur Neugliederung Bayerns in <strong>Landkreis</strong>e und kreisfreie<br />

Städte vom 27.12.1971 (GVBl S. 495)<br />

Die <strong>Landkreis</strong>e umfassen folgende Gebiete:<br />

.....<br />

§ 28<br />

Neugliederung der <strong>Landkreis</strong>e<br />

2. <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> mit dem Sitz der Kreisverwaltung in <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

a) das Gebiet der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>,<br />

b) das Gebiet des bisherigen <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> mit Ausnahme des Gebietes der<br />

Gemeinde Strahlungen und des gemeindefreien Gebiets Jeusing,<br />

c) das Gebiet des bisherigen <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> Brückenau,<br />

d) aus dem bisherigen <strong>Landkreis</strong> Gemünden a.Main die Gebietsteile der Gemeinden<br />

Heßdorf, Höllrich, Karsbach und Weyersfeld, die im Truppenübungsplatz Hammelburg<br />

liegen,<br />

e) das Gebiet des bisherigen <strong>Landkreis</strong>es Hammelburg mit Ausnahme des Gebiets der<br />

Gemeinden Greßthal und Wasserlosen,<br />

f) aus dem bisherigen <strong>Landkreis</strong> Karlstadt das Gebiet der Gemeinde Gauaschach, das<br />

Gebiet der Gemeinde Bonnland (abgesiedelt) sowie den Gebietsteil der Gemeinde<br />

Münster, der im Truppenübungsplatz Hammelburg liegt.<br />

.....<br />

§ 29<br />

Eingliederung in kreisangehörige Gemeinden<br />

In die Stadt Hammelburg, <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, werden die Gemeinde Bonnland<br />

(abgesiedelt) und der Gebietsteil der Gemeinde Münster (bisheriger <strong>Landkreis</strong> Karlstadt), die<br />

Gebietsteile der Gemeinden Heßdorf, Höllrich, Karsbach und Weyersfeld (bisheriger <strong>Landkreis</strong><br />

Gemünden a.Main) und die Gebietsteile der Gemeinden Obereschenbach und Fuchsstadt<br />

sowie das gemeindefreie Gebiet Hundsfeld (bisheriger <strong>Landkreis</strong> Hammelburg), die sämtlich im<br />

Truppenübungsplatz Hammelburg liegen, eingegliedert.<br />

§ 30<br />

Gesamtrechtsnachfolge<br />

Die Gesamtrechtsnachfolge für die bisherigen <strong>Landkreis</strong>e wird wie folgt bestimmt:<br />

Bisheriger <strong>Landkreis</strong>: Gesamtrechtsnachfolger <strong>Landkreis</strong>:<br />

.....<br />

<strong>Bad</strong> Brückenau<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

Hammelburg<br />

.....<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

§ 36<br />

Name und Sitz<br />

Die in dieser Verordnung bestimmten Namen der <strong>Landkreis</strong>e und Sitze der Kreisverwaltungen<br />

sind vorläufig; sie werden endgültig bestimmt nach Anhörung der neuen Kreistage.

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