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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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- 6 -<br />

III-8-b<br />

Anlage zur Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong><br />

<strong>Kissingen</strong><br />

Auszug aus dem Kommunalen Kostenverzeichnis (Gemeinsame Bekanntmachung der<br />

Bayer. Staatsministerien des Innern und der Finanzen vom 23.09.1996 Nr. I B 3-1052-1 und<br />

Änderung vom 20.01.1999 Nr. I B 3-1052-4<br />

Tarifgruppe Tarif-Nr. Gegenstand Gebühr<br />

00 000 Anordnungen für den Einzelfall 15,00 € bis 600,00 €<br />

70 Allgemeine Amtshandlungen<br />

700 Befreiung vom Anschluss- und/oder 10,00 € bis 400,00 €<br />

Benutzungszwang<br />

701 Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung 10,00 € bis 1250,00 €<br />

aufgrund einer Satzung<br />

702 Nachträgliche Auflagen, Rücknahme 10,00 € bis 600,00 €<br />

bzw. Widerruf einer Erlaubnis oder<br />

Ausnahmebewilligung nach Tarif-Nr. 701<br />

703 Anordnung zur Erfüllung einer 10,00 € bis 600,00 €<br />

satzungsmäßigen Verpflichtung

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