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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben<br />

- 4 -<br />

§ 5<br />

Stiftungsmittel, Geschäftsjahr<br />

a. aus den Erträgen des Stiftungsvermögens,<br />

IV-1-a<br />

b. aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des<br />

Grundstocksvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.<br />

(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.<br />

(3) Im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen dürfen Rücklagen gebildet werden.<br />

(4) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.<br />

§ 6<br />

Stiftungsorgane<br />

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat (§§ 7 - 9) und der Vorstand (§ 10).<br />

§ 7<br />

Stiftungsrat<br />

(1) Der Stiftungsrat besteht aus 15 Mitgliedern.<br />

(2) Den Vorsitz führt der Landrat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>. Im Verhinderungsfall wird<br />

der Vorsitzende durch den gewählten Stellvertreter des Landrats vertreten.<br />

Stimmberechtigte Mitglieder des Stiftungsrates sind außerdem 14 Kreisräte, die vom<br />

Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> berufen werden. Für jedes Mitglied ist für den<br />

Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter und für den Fall auch dessen Verhinderung<br />

ein weiterer Stellvertreter zu benennen. Die Mitglieder des Stiftungsrates sowie deren<br />

Stellvertreter werden für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Ihre Amtszeit endet<br />

spätestens mit dem Ende ihrer Wahlzeit oder dem Zeitpunkt ihres vorzeitigen<br />

Ausscheidens aus dem Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>.<br />

(3) Dem Stifterwillen entsprechend ist der jeweilige katholische Stadtpfarrer von<br />

Hammelburg zu hören und zu den Sitzungen des Stiftungsrates mit beratender Stimme<br />

einzuladen, wenn wichtige Angelegenheiten der Stiftung zu entscheiden sind. An<br />

Abstimmungen darf er nicht teilnehmen.

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