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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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- 3 -<br />

§ 5<br />

Aufwand<br />

Die Einnahmen des Medienzentrums setzen sich wie folgt zusammen:<br />

1. Zuschüsse des Staates sowie sonstige Zuwendungen.<br />

III-5-a<br />

2. Benutzungsgebühren nach Maßgabe der Gebührensatzung für die Benutzung des<br />

Medienzentrums des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>. Die Einnahmen und Ausgaben des<br />

Medienzentrums sind im Haushaltsplan des <strong>Landkreis</strong>es zu veranschlagen. Der Leiter<br />

des Medienzentrums hat dazu jeweils rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsberatungen<br />

den Mittelbedarf anzumelden.<br />

3. Haushaltsmittel des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des <strong>Landkreis</strong>es in<br />

Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.03.1990 (LRABl Nr. 129) außer Kraft.

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