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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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c) Einteilung der Gewässer<br />

aa) Gesetz zur Änderung des Bayerischen<br />

Wassergesetzes<br />

Vom 12. März 1976 (GVBl 1976, S. 33)<br />

VI-2-c-aa<br />

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach<br />

Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird:<br />

§ 1<br />

Die Anlage „Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung“ zum Bayerischen Wassergesetz in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 1975 (GVBl S. 39) erhält die Fassung der<br />

Anlage dieses Gesetzes.<br />

§ 2<br />

Die Verpflichtung der Bezirke zum Ausbau von Gewässern bleibt für diejenigen<br />

Ausbaumaßnahmen unberührt, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits begonnen wurden,<br />

sofern der Freistaat Bayern nicht vor Abschluß einer Ausbaumaßnahme die Verpflichtung<br />

übernimmt.<br />

§ 3<br />

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1976 in Kraft.<br />

Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung<br />

Lfd. Gewässer Anfangspunkt Endpunkt Länge Bemerkung<br />

Nr. in km<br />

__________________________________________________________________________<br />

7 Fränk. Saale Einmündung in Mündung in 96,9<br />

die Brend den Main<br />

Anmerkung<br />

Durch die Aufstufung der Fränkischen Saale zum Gewässer erster Ordnung ist das<br />

anliegende Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung, soweit es die Fränkische Saale<br />

betrifft, gegenstandslos.

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