23.11.2012 Aufrufe

Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 2 -<br />

(4) Dem Medienzentrum obliegen insbesondere folgende Einzelaufgaben:<br />

III-5-a<br />

1. Ankauf, Sammlung, Verwaltung, Pflege, Bereitstellung und Ausgabe von<br />

audiovisuellen Medien, (analoge und digitale Medien) sowie von audiovisuellen<br />

Arbeitsmitteln.<br />

2. Unterweisung von Lehr- und Hilfskräften in der Handhabung von audiovisuellen<br />

Hilfsmitteln einschließlich Beratung und Vermittlung bei ihrem Ankauf.<br />

3. Fachliche Beratung der Benutzer in allen Fragen der Medienpädagogik und<br />

Medientechnik (auch EDV).<br />

4. Führung eines Katalogs seiner Medien und Bekanntgabe an die Schulen und<br />

sonstigen Träger von Bildungsarbeit. Die Bekanntgabe erfolgt nur in digitaler Form<br />

durch Disketten bzw. CD-ROM und/oder per Internet.<br />

5. Sammlung und Produktion von Film-, Bild- und Tondokumenten aus dem <strong>Landkreis</strong><br />

und seinen Gemeinden.<br />

(5) Die pädagogischen Aufgaben des Medienzentrums sind vom Bayer. Staatsministerium<br />

für Unterricht und Kultus für den Bereich der Schulen festgelegt. Sie werden vom<br />

Medienzentrum im Rahmen seiner Tätigkeit wahrgenommen.<br />

§ 3<br />

Benutzungsbedingungen<br />

Für die Inanspruchnahme von audiovisuellen Arbeitsmitteln, Filmen, Lichtbildern, Tonträgern<br />

und elektronischen Medien gelten die Benutzungsbedingungen (Anlage 1), die Bestandteil<br />

dieser Satzung sind. Gebühren werden nach der Gebührensatzung für die Be-<br />

nutzung des Medienzentrums des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> erhoben.<br />

§ 4<br />

Leitung des Medienzentrums; personelle und sachliche Ausstattung<br />

(1) Der Kulturausschuss bestellt nach Anhörung des fachlichen Leiters des Staatl.<br />

Schulamtes den Leiter des Medienzentrums und seinen Stellvertreter widerruflich auf<br />

unbestimmte Dauer.<br />

(2) Der Leiter und sein Stellvertreter sollen fachlich geeignete Lehrkräfte sein, die im<br />

<strong>Landkreis</strong> tätig sind. Ihnen ist eine angemessene Vergütung zu gewähren, die sich aus<br />

der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürger ergibt.<br />

(3) Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> trägt die Verantwortung für eine angemessene räumliche<br />

und personelle Ausstattung des Medienzentrums.<br />

(4) Für die Benutzung durch die öffentlichen Schulen wird ein Fahrtendienst eingerichtet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!