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Kreisrecht Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen

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2. Gleichzeitig wird das Gebiet der <strong>Landkreis</strong>e <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> und Rhön-Grabfeld geändert.<br />

§ 2<br />

II-1-f<br />

Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der abgebenden Gebietskörperschaften außer Kraft<br />

und das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaften in Kraft.<br />

§ 3<br />

Die Umgliederungsflurstücke sind katastertechnisch im Veränderungsnachweis Nr. 0028-187<br />

der Gemarkung Oberweißenbrunn des Vermessungsamtes <strong>Bad</strong> Neustadt a. d. Saale<br />

ausgewiesen. Der Veränderungsnachweis liegt bei dem genannten Vermessungsamt auf<br />

und kann dort von jedermann eingesehen werden.<br />

§ 4<br />

Diese Verordnung tritt zum 1. Januar 1998 in Kraft.

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