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Vorbereitende Untersuchungen mit Sozialräumlicher Analyse

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Sanierungsgrundsätze<br />

Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ - Stadtentwicklungskonzept Rothenburg o.d.T. 2009 -<br />

<strong>Vorbereitende</strong> <strong>Untersuchungen</strong> – Sozialräumliche Untersuchung – Integriertes Handlungskonzept<br />

und Grundstücksbelastungen, die die Durchführung der Sanierung erschweren<br />

können, sind nicht auszuschließen.<br />

Es wird deshalb empfohlen, die Vorschriften des § 144 Abs. 1 und 2 zunächst<br />

vollständig zur Anwendung zu bringen. Bei Bedarf lässt das BauGB einen<br />

Verfahrenswechsel vom vereinfachten zum umfassenden Verfahren zu. Die<br />

Möglichkeit zur Aufstellung von Bebauungsplänen zur Umsetzung der<br />

angestrebten Ziele bleibt davon unberührt.<br />

5.8. Grundsätze im Sanierungsfall<br />

Folgende Grundsätze sollten im Sanierungsfall auf das Sanierungsgebiet<br />

„Innenstadt von Rothenburg o.d.T.“ angewendet werden:<br />

- Die Stadt Rothenburg o.d.T. und die zur Sanierung Beauftragten werden alle<br />

betroffenen und interessierten Bürger umfassend und regelmäßig über alle<br />

Sanierungsbelange informieren.<br />

- Für Bewohner <strong>mit</strong> ausländischer Staatsbürgerschaft gelten alle Grundsätze im<br />

gleichen Maße wie für Deutsche.<br />

- Jede Person, die bis zum heutigen Zeitpunkt im Sanierungsgebiet Eigentum<br />

besitzt, wohnt oder arbeitet, sollte, sofern sie dort weiterhin Eigentum<br />

besitzen, wohnen oder arbeiten möchte, dies zu zumutbaren Bedingungen<br />

auch nach der Sanierung tun können.<br />

- Sollte im Falle der Sanierung von Gebäuden, Nebengebäuden sowie<br />

Freiflächen die vorübergehende Umsiedlung oder Verlagerung von<br />

Bewohnern, Arbeitnehmern oder Gewerbetreibenden nötig werden, so sind<br />

deren Belange zu wahren und unbillige Härten zu vermeiden. Die Stadt<br />

Rothenburg o.d.T. bemüht sich, die Betroffenen dabei - soweit möglich - zu<br />

unterstützen.<br />

- Auf die besonderen Bedürfnisse von alten und behinderten Menschen sowie<br />

Familien <strong>mit</strong> Kindern ist Rücksicht zu nehmen bzw. besonders einzugehen.<br />

- Soweit es die Billigkeit erfordert, sollte im begründeten Einzelfall auf der Basis<br />

des § 181 BauGB ein Härteausgleich angestrebt werden.<br />

Meyer-Schwab-Heckelsmüller GbR, - Interdisziplinäre, Räumliche und Soziale Planung<br />

Karolinenstr. 44, 90763 Fürth - meyer-schwab-heckelsmueller@t-online.de 64

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