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Schuldbetreibungs

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281.1Schuldbetreibung und Konkurs3 Im übrigen gelten für die Geschäftsführung der Liquidatoren dieArtikel 8–11, 14, 34 und 35 sinngemäss.E. Feststellungder teilnahmeberechtigtenGläubigerArt. 3211 Zur Feststellung der am Liquidationsergebnis teilnehmenden Gläubigerund ihrer Rangstellung wird ohne nochmaligen Schuldenrufgestützt auf die Geschäftsbücher des Schuldners und die erfolgten Eingabenvon den Liquidatoren ein Kollokationsplan erstellt und zur Einsichtder Gläubiger aufgelegt.2 Die Artikel 244–251 gelten sinngemäss.F. Verwertung1. Imallgemeinen2. VerpfändeteGrundstücke3. FaustpfänderArt. 3221 Die Aktiven werden in der Regel durch Eintreibung oder Verkaufder Forderungen, durch freihändigen Verkauf oder öffentliche Versteigerungder übrigen Vermögenswerte einzeln oder gesamthaft verwertet.2 Die Liquidatoren bestimmen im Einverständnis mit dem Gläubigerausschussdie Art und den Zeitpunkt der Verwertung.Art. 323Mit Ausnahme der Fälle, in denen das Vermögen einem Dritten abgetretenwurde, können Grundstücke, auf denen Pfandrechte lasten, freihändignur mit Zustimmung der Pfandgläubiger verkauft werden,deren Forderungen durch den Kaufpreis nicht gedeckt sind. Andernfallssind die Grundstücke durch öffentliche Versteigerung zu verwerten(Art. 134–137, 142, 143, 257 und 258). Für Bestand und Rangder auf den Grundstücken haftenden Belastungen (Dienstbarkeiten,Grundlasten, Grundpfandrechte und vorgemerkte persönliche Rechte)ist der Kollokationsplan massgebend (Art. 321).Art. 3241 Die Pfandgläubiger mit Faustpfandrechten sind nicht verpflichtet, ihrPfand an die Liquidatoren abzuliefern. Sie sind, soweit keine imNachlassvertrag enthaltene Stundung entgegensteht, berechtigt, dieFaustpfänder in dem ihnen gut scheinenden Zeitpunkt durch Betreibungauf Pfandverwertung zu liquidieren oder, wenn sie dazu durchden Pfandvertrag berechtigt waren, freihändig oder börsenmässig zuverwerten.2 Erfordert es jedoch das Interesse der Masse, dass ein Pfand verwertetwird, so können die Liquidatoren dem Pfandgläubiger eine Frist vonmindestens sechs Monaten setzen, innert der er das Pfand verwertenmuss. Sie fordern ihn gleichzeitig auf, ihnen das Pfand nach unbenutztemAblauf der für die Verwertung gesetzten Frist abzuliefern,116

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