11.07.2015 Aufrufe

Schuldbetreibungs

Schuldbetreibungs

Schuldbetreibungs

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bundesgesetz281.1C. SicherungsmassnahmenD. KompetenzstückeE. RechteDritter1. An Fahrnis2. An GrundstückenF. SchätzungG. Erklärungdes Schuldnerszum InventarArt. 2231 Magazine, Warenlager, Werkstätten, Wirtschaften u.dgl. sind vomKonkursamte sofort zu schliessen und unter Siegel zu legen, falls sienicht bis zur ersten Gläubigerversammlung unter genügender Aufsichtverwaltet werden können.2 Bares Geld, Wertpapiere, Geschäfts- und Hausbücher sowie sonstigeSchriften von Belang nimmt das Konkursamt in Verwahrung.3 Alle übrigen Vermögensstücke sollen, solange sie nicht im Inventarverzeichnet sind, unter Siegel gelegt sein; die Siegel können nach derAufzeichnung neu angelegt werden, wenn das Konkursamt es fürnötig erachtet.4 Das Konkursamt sorgt für die Aufbewahrung der Gegenstände, diesich ausserhalb der vom Schuldner benützten Räumlichkeiten befinden.Art. 224Die in Artikel 92 bezeichneten Vermögensteile werden dem Schuldnerzur freien Verfügung überlassen, aber gleichwohl im Inventar aufgezeichnet.Art. 225Sachen, welche als Eigentum dritter Personen bezeichnet oder vondritten Personen als ihr Eigentum beansprucht werden, sind unterVormerkung dieses Umstandes gleichwohl im Inventar aufzuzeichnen.Art. 226 368Die im Grundbuch eingetragenen Rechte Dritter an Grundstücken desSchuldners werden von Amtes wegen im Inventar vorgemerkt.Art. 227In dem Inventar wird der Schätzungswert jedes Vermögensstückesverzeichnet.Art. 2281 Das Inventar wird dem Schuldner mit der Aufforderung vorgelegt,sich über dessen Vollständigkeit und Richtigkeit zu erklären.2 Die Erklärung des Schuldners wird in das Inventar aufgenommenund ist von ihm zu unterzeichnen.368 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997(AS 1995 1227 1307; BBl 1991 III 1).83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!