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Schuldbetreibungs

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Bundesgesetz281.1C. Aufhebung des Nachlassvertrages gegenüber einemGläubiger Art. 316IV. Nachlassvertrag mit VermögensabtretungA. Begriff Art. 317B. Inhalt Art. 318C. Wirkungen der Bestätigung Art. 319D. Stellung der Liquidatoren Art. 320E. Feststellung der teilnahmeberechtigten Gläubiger Art. 321F. Verwertung1. Im allgemeinen Art. 3222. Verpfändete Grundstücke Art. 3233. Faustpfänder Art. 3244. Abtretung von Ansprüchen an die Gläubiger Art. 325G. Verteilung1. Verteilungsliste Art. 3262. Pfandausfallforderungen Art. 3273. Schlussrechnung Art. 3284. Hinterlegung Art. 329H. Rechenschaftsbericht Art. 330I. Anfechtung von Rechtshandlungen Art. 331V. Nachlassvertrag im KonkursArt. 332VI. Einvernehmliche private Schuldenbereinigung1. Antrag des Schuldners Art. 3332. Stundung. Ernennung eines Sachwalters Art. 3343. Aufgaben des Sachwalters Art. 3354. Verhältnis zur Nachlassstundung Art. 336Zwölfter Titel: NotstundungA. Anwendbarkeit Art. 337B. Bewilligung1. Voraussetzungen Art. 3382. Entscheid Art. 3393. Weiterziehung Art. 3404. Sichernde Massnahmen Art. 3415. Mitteilung des Entscheides Art. 342141

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