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Schuldbetreibungs

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Bundesgesetz281.1F. Schätzung Art. 227G. Erklärung des Schuldners zum Inventar Art. 228H. Mitwirkung und Unterhalt des Schuldners Art. 229I. Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven1. Im allgemeinen Art. 2302. Bei ausgeschlagener Erbschaft und bei juristischenPersonenArt. 230aK. Summarisches Konkursverfahren Art. 231II. SchuldenrufA. Öffentliche Bekanntmachung Art. 232B. Spezialanzeige an die Gläubiger Art. 233C. Besondere Fälle Art. 234III. VerwaltungA. Erste Gläubigerversammlung1. Konstituierung und Beschlussfähigkeit Art. 2352. Beschlussunfähigkeit Art. 2363. Befugnissea. Einsetzung von Konkursverwaltung und GläubigerausschussArt. 237b. Beschlüsse über dringliche Fragen Art. 2384. Beschwerde Art. 239B. Konkursverwaltung1. Aufgaben im allgemeinen Art. 2402. Stellung der ausseramtlichen Konkursverwaltung Art. 2413. Aussonderung und Admassierung Art. 2424. Forderungseinzug. Notverkauf Art. 243IV. Erwahrung der Konkursforderungen. Kollokationder GläubigerA. Prüfung der eingegebenen Forderungen Art. 244B. Entscheid Art. 245C. Aufnahme von Amtes wegen Art. 246D. Kollokationsplan1. Erstellung Art. 2472. Abgewiesene Forderungen Art. 2483. Auflage und Spezialanzeigen Art. 249137

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