11.07.2015 Aufrufe

Schuldbetreibungs

Schuldbetreibungs

Schuldbetreibungs

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bundesgesetz281.12 Die Artikel 302–307 und 310–331 gelten sinngemäss. An die Stelledes Sachwalters tritt jedoch die Konkursverwaltung. Die Verwertungwird eingestellt, bis der Nachlassrichter über die Bestätigung desNachlassvertrages entschieden hat.3 Der Entscheid über den Nachlassvertrag wird der Konkursverwaltungmitgeteilt. Lautet derselbe auf Bestätigung, so beantragt die Konkursverwaltungbeim Konkursgerichte den Widerruf des Konkurses.VI. Einvernehmliche private Schuldenbereinigung1. Antrag desSchuldners2. Stundung.Ernennungeines Sachwalters3. Aufgabendes SachwaltersArt. 3331 Ein Schuldner, der nicht der Konkursbetreibung unterliegt, kannbeim Nachlassrichter die Durchführung einer einvernehmlichen privatenSchuldenbereinigung beantragen.2 Der Schuldner hat in seinem Gesuch seine Schulden sowie seineEinkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen.Art. 3341 Erscheint eine Schuldenbereinigung mit den Gläubigern nicht vonvornherein als ausgeschlossen, und sind die Kosten des Verfahrenssichergestellt, so gewährt der Nachlassrichter dem Schuldner eineStundung von höchstens drei Monaten und ernennt einen Sachwalter.2 Auf Antrag des Sachwalters kann die Stundung auf höchstens sechsMonate verlängert werden. Sie kann vorzeitig widerrufen werden,wenn eine einvernehmliche Schuldenbereinigung offensichtlich nichtherbeigeführt werden kann.3 Während der Stundung kann der Schuldner nur für periodischefamilienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge betriebenwerden. Die Fristen nach den Artikeln 88, 93 Absatz 2, 116 und 154stehen still.4 Der Entscheid des Nachlassrichters wird den Gläubigern mitgeteilt;Artikel 294 Absätze 3 und 4 gilt sinngemäss.Art. 3351 Der Sachwalter unterstützt den Schuldner beim Erstellen einesBereinigungsvorschlags. Der Schuldner kann darin seinen Gläubigerninsbesondere eine Dividende anbieten oder sie um Stundung der Forderungenoder um andere Zahlungs- oder Zinserleichterungen ersuchen.2 Der Sachwalter führt mit den Gläubigern Verhandlungen über denBereinigungsvorschlag des Schuldners.119

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!