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Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes ...

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Im 4.1.2— bei vorhandenem Vorwissen einen von der Größenordnung her bekannten Jahresmittelwertabzusichern oder— an Standorten mit vermuteter Unter– oder Überschreitung der Belastungskriterien gemäßNummer 4.6.2.1 diese durch orientierende Messung nachzuweisen. Je nach Ergebnis sinddann ggf. Messungen nach Nummer 4.6.2.7 vorzunehmen.4.6.3 Kenngrößen für die Vorbelastung4.6.3.1 <strong>Allgemeine</strong>sImmissionsmessungen oder vergleichbare Feststellungen über die Immissionsbelastung dürfenherangezogen werden, wenn sie nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und sich die für dieBeurteilung maßgeblichen Umstände in diesem Zeitraum nicht wesentlich geändert haben.Die Kenngrößen für die Vorbelastung sind aus den Stundenmittelwerten der kontinuierlichenMessungen bzw. diskontinuierlichen Messungen für jeden Beurteilungspunkt zu bilden.4.6.3.2 Ermittlung der Kenngrößen für die VorbelastungDie Kenngröße für die Immissions–Jahres–Vorbelastung (I J V) ist der Jahresmittelwert, deraus allen Stundenmittelwerten gebildet wird.Die Kenngröße für die Immissions–Tages–Vorbelastung (I T V) ist dieÜberschreitungshäufigkeit (Zahl der Tage) des Konzentrationswertes für 24–stündigeImmissionseinwirkung.Die Kenngröße für die Immissions–Stunden–Vorbelastung (I S V) ist dieÜberschreitungshäufigkeit (Zahl der Stunden) des Konzentrationswertes für 1–stündigeImmissionseinwirkung.4.6.3.3 Auswertung der MessungenAus den Messwerten sind die Kenngrößen I J V, I T V, I S V zu bilden, soweit für die jeweiligenSchadstoffe Immissionswerte für jährliche, tägliche und stündliche Einwirkung festgelegt sind.Bei der Angabe von I T V und I S V ist gleichzeitig der jeweils höchste gemesseneTagesmittelwert bzw. Stundenmittelwert anzugeben.4.6.4 Kenngrößen für die Zusatzbelastung4.6.4.1 <strong>Allgemeine</strong>sDie Kenngrößen für die Zusatzbelastung sind durch rechnerische Immissionsprognose auf derBasis einer mittleren jährlichen Häufigkeitsverteilung oder einer repräsentativen Jahreszeitreihevon Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse zu bilden. Dabei ist das imAnhang 3 angegebene Berechnungsverfahren anzuwenden.4.6.4.2 Ermittlung der Kenngrößen für die ZusatzbelastungDie Kenngröße für die Immissions–Jahres–Zusatzbelastung (I J Z) ist der arithmetischeMittelwert aller berechneten Einzelbeiträge an jedem Aufpunkt.Die Kenngröße für die Immissions–Tages–Zusatzbelastung (I T Z) ist— bei Verwendung einer mittleren jährlichen Häufigkeitsverteilung der meteorologischenParameter das 10fache der für jeden Aufpunkt berechneten arithmetischen Mittelwerte I J Zoder— bei Verwendung einer repräsentativen meteorologischen Zeitreihe der für jeden Aufpunktberechnete höchste Tagesmittelwert.Die Kenngröße für die Immissions–Stunden–Zusatzbelastung (I S Z) ist der berechnetehöchste Stundenmittelwert für jeden Aufpunkt.20Version 01/2003Vorschriftensammlung der Staatlichen Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

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