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Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes ...

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Im 4.1.2TierartMittlere Einzeltiermasse(GV/Tier)Masthähnchen bis 35 Tage 0,0015Masthähnchen bis 49 Tage 0,0024Pekingentenaufzucht (bis 3. Woche) 0,0013Pekingentenmast (bis 7. Woche) 0,0038Flugentenaufzucht (bis 3. Woche) 0,0012Flugentenmast (bis 10. Woche) 0,0050Truthühneraufzucht (bis 6. Woche) 0,0022Truthühnermast, Hennen (bis 16. 0,0125Woche)Truthühnermast, Hähne (bis 21. Woche) 0,0222Bei der Errichtung der Anlagen soll gegenüber stickstoffempfindlichen Pflanzen (z.B.Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosystemen (z.B. Heide, Moor, Wald) in der Regel einMindestabstand von 150 m nicht unterschritten werden.BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGENFolgende bauliche und betriebliche Maßnahmen sind in der Regel anzuwenden:a) Größtmögliche Sauberkeit und Trockenheit im StallHierzu gehören das Trocken– und Sauberhalten der Futtervorlage–, der Kot–, Lauf– undLiegeflächen, der Stallgänge, der Stalleinrichtungen und der Außenbereiche um den Stall.Tränkwasserverluste sind durch eine verlustarme Tränktechnik zu vermeiden.b) Die vorgelegte Futtermenge ist so zu bemessen, dass möglichst wenig Futterresteentstehen; Futterreste sind regelmäßig aus dem Stall zu entfernen. Verdorbenes oder nichtmehr verwendbares Futter oder Futterreste dürfen nicht offen gelagert werden. Werdengeruchsintensive Futtermittel (z.B. Speiseabfälle, Molke) verfüttert, sind diese ingeschlossenen Behältern oder abgedeckt zu lagern.c) Eine an den Nährstoffbedarf der Tiere angepasste Fütterung ist sicherzustellen.d) Optimales StallklimaBei zwangsbelüfteten Ställen ist DIN 18910 (Ausgabe 1992) zu beachten. Die Art und Weiseder Abluftführung ist im Einzelfall an den Bedingungen des Standortes auszurichten.Frei gelüftete Ställe sollen möglichst mit der Firstachse quer zur Hauptwindrichtungausgerichtet und frei anströmbar sein sowie zusätzliche Lüftungsöffnungen in denGiebelseiten aufweisen.e) Beim Festmistverfahren ist eine ausreichende Einstreumenge zur Minderung derGeruchsemissionen einzusetzen. Die Einstreu muss trocken und sauber sein.Dungstätten zur Lagerung von Festmist mit einem Trockenmassegehalt von weniger als25 vom Hundert sind auf einer wasserundurchlässigen Betonplatte nach DIN 1045 (Ausgabe1988) oder auf vergleichbar geeignetem Abdichtmaterial zu errichten. Die anfallende Jaucheist in einen abflusslosen Behälter einzuleiten. Zur Verringerung der windinduziertenEmissionen ist eine dreiseitige Umwandung des Lagerplatzes sowie eine möglichst kleineOberfläche zu gewährleisten.f) Zur Verringerung der Geruchsemissionen aus dem Stall sind anfallende Kot– undHarnmengen bei Flüssigmistsystemen kontinuierlich oder in kurzen Zeitabständen <strong>zum</strong>Güllelager zu überführen. Zwischen Stallraum und außen liegenden Flüssigmistkanälen undFlüssigmistbehältern ist ein Geruchsverschluss einzubauen.g) Anlagen <strong>zum</strong> Lagern und Umschlagen von flüssigem Wirtschaftsdünger sind entsprechendDIN 11622 (Ausgabe 1994) und DIN 1045 (Ausgabe 1988) zu errichten.82Version 01/2003Vorschriftensammlung der Staatlichen Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

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