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Luzerner Historische Veröffentlichungen - edoc

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Die ärmeren Landleute gerieten in eine vergleichbar nachteilige Lage. - DieVermögenderen hatten nämlich begonnen, ihre Hochwaldrechte pachtweise undzu hohen Zinsen an Einheimische und Fremde zu verleihen. Das Verhältnis derarmen Bevölkerungsteile zu den reichen Bauern mit genügendem Vieh- undBodenbesitz verschlechterte sich zusehends. Besitz wurde zur Qualifikation fürNutzberechtigung. - Ledigen verblieb das Hochwaldrecht nur dann, wenn sie«Erdrich, Ros und Vieh» besassen und im Amt wohnten. Wer ein Recht besass,musste es auch selber nutzen; besass er nichts zum Auftrieb, erhielt er«etwas an Galt». Witwen ohne Besitz durften ein Almosengeld beanspruchen. 3Diese Verengung des ursprünglichen Rechtsanspruchs setzte sich im Laufe des18. Jahrhunderts in allen Ämtern fort 4 , obwohl auch die ärmeren Landleute inErfüllung der Landrechtsbestimmungen jährlich für die Rodung und Säuberungdes Hochwalds beigezogen wurden.Arme Hochwaldgenossen von Schupf heim baten 1757 den <strong>Luzerner</strong> Rat umZuteilung von je 2 Jucharten Hochwald-Land, «damit desto füeglicher Weibund Kind durch ihre Handarbeith erneret wurden». 5 - Im nächsten Jahr stelltensich die Escholzmatter vor die Behörde. 6 Die «minder Hablichen» klagten, sieseien trotz obrigkeitlicher Erlasse vom Hochwaldnutzen gänzlich ausgeschlossenund durch ihr Unvermögen ausserstande, Vieh aufzukaufen. Die vorJahren für die Armen eingeführte Entschädigung durch Zeichnerlohn 7 sei jetztauf etwa 5 b pro Kopf gesunken. Dies schauten sie für nichts anderes als denTaglohn für das Schwendten an; das hätten sie aber auch mit anderer Arbeitverdienen können; folglich profitiere man vom Hochwald überhaupt nichts. -Als die Regierung nun vorschlug, die Armen sollten von auswärts Vieh zumAuftrieb dingen können oder mehr Zeichnerlohn erhalten, entgegneten die«Hablichen», sie seien für den guten Zustand des Hochwalds verantwortlich.Das Eindingen von Vieh sei 1676 deshalb untersagt worden, weil schlechteWare aufgefahren worden sei. Der Zeichnerlohn werfe nicht mehr ab, weil dieZahl der Armen viel zu schnell angewachsen sei. 8 - Die Armen erwiderten darauf,Vieh zu überwintern sei für sie untragbar und sie könnten auch nichtwie die reicheren im Frühling Vieh aufkaufen und baten die Obrigkeit «demüthigestauf seitherige merekliche Verenderung der Zeiten und Umbständen,auch überhäüfften Anwachs des Volcks, gnädigste Reflexion zu machen»,damit Reiche und Arme «gleich profitiren und Antheil nehmen können». - Der3 StA LU Seh 490, 26. April 1700.4 Vgl. Kap. Das Armenwesen, 3.5 d).s StA LU RP 11. Jan. 1757, 65; RP 11. März 1757, 65; RP 15. April 1761,123; Portmann F.,Die Korporationsgemeinde Flühli 142.s StA LU RP 31. Jan. 1758, 310; 31. März, 310; Seh 490, 15. Febr. 1758, 29. April 1758.7 Zeichnerlohn = Abgabe pro Stück (gezeichneten) Viehs.8 An dieser Stelle steht ein Hinweis auf die Hochwaldabrechnungen; leider waren detaillierteAbrechnungen, mit denen sich sogar die Entwicklung der Armenzahlen hätte rekonstruierenlassen, nicht aufzufinden.154

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