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Luzerner Historische Veröffentlichungen - edoc

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Die Qualität der Aufzeichnungen war in den Pfarreien unterschiedlich und beeinflusstdeshalb die Zuverlässigkeit und den Wert der Resultate. 5Genauere Vorschriften für die Buchführung wurden erst wieder am Ende des18. Jahrhunderts erlassen. 1784 forderte der Rat, in den Ehe- und Sterbe-5 Für die aus Taufbüchern vorgelegten Daten sind folgende Punkte zu beachten:- Die Taufzahlen wurden wie Geburtenzahlen behandelt.- Zeitweilig waren die zu Hause notgetauften Kinder nur mehr im Sterbebuch aufgeführt;sie mussten daher in der Zählung der Geburten nachgeführt werden. - Zum Problem derNottaufen vgl. Vasella. - Die Constitutiones synodi schrieben vor: «[...] quando scilicetpropter mortis periculum infans ad Ecclesiam deferri non potest, quo casu & domi &privatima quolibet nomine Christiano Baptismus licite administrai! & conferri potent.» 13 f.Die Notgetauften fehlen vermutlich in den Sterbebüchern (18. Jh.): In Marbach 1700-1730;Escholzmatt 1700-1773; Schüpfheim 1740-1780; Hasle 1720-1760.- Da infolge schlechter Witterungsverhältnisse oder zeitweiliger Abwesenheit (Sommeraufenthaltauf der Alp) nicht in der eigenen Pfarrkirche getauft werden konnte, musstensolche Kindertaufen dorthin transferiert werden. In den meisten Fällen konnte eine doppelteAufzeichnung festgestellt werden. Im ganzen Amt wurden etwa 300 Kinder in ihre Pfarreizurückgeschrieben und eine zweifache Zählung ausgeschlossen.- Taufen von Erwachsenen, die konvertiert hatten, wurden nicht gezählt.- Illegitime Kinder ortsfremder Eltern schieden nicht aus, sondern wurden den Pfarrkinderndes Ortes zugerechnet. Im allgemeinen belasten sie dadurch die Zahl der illegitimen Geburteneines Dorfes erheblich.- Aus Vergleichen der Taufdaten mit den Geburtstagen im frühen 19. Jahrhundert ergab sich,dass die Säuglinge meist gleich nach der Geburt oder spätestens am nächsten Tag getauftwurden. Die Taufbücher kommen damit einem Geburtsregister sehr nahe. «[...] infantesrecenter nati sine aliqua mora& quam citissime fieri potest, ad Ecclesiam parochialemdeferantur.» Constitutiones synodi 12.Die Ehebücher weisen folgende Lücken auf: Marbach 1706,1707; Escholzmatt: März 1708 bisOkt. 1723, Mai 1731 bis Mai 1737; Schüpfheim: März 1735 bis Okt. 1738, Jan. 1751 bis Okt.1751; Hasle: 1710, 1723; Entlebuch: 1731-1734.- Zivilstandsangaben fehlen: Doppleschwand bis 1767, 1787-1790, 1790-1799 (nur eineeinzige Witwe verzeichnet); Romoos: bis 1769; Escholzmatt: 1700-1762; Marbach:1700-1709, 1728-1729; Entlebuch: 1700-1709, 1731-1735; Schüpfheim: 1700-1706,1725-1751; Hasle: 1720-1729.- Herkunftsangaben für die Brautleute fehlen: In Schüpfheim: 1700-1706, 1720-1727, 1735(März) bis 1738 (Sept.), 1740-1800; Escholzmatt: 1700-1723,1731-1779; Romoos: 1733 bis1797; Doppleschwand: 1730-1767, 1787-1790; Hasle: 1760-1800; Entlebuch: 1700-1710,1730-1763; Marbach: 1700-1720.- Keine Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses: Escholzmatt: bis 1780; Entlebuch: bis1710,1730-1764,1782-1799; Hasle: bis 1725,1759-1799; Schüpfheim: bis 1779; Romoos:bis 1779.Am gravierendsten erwiesen sich die Mängel der Sterbebücher. Weil hier die Kinder in einzelnenPfarreien bis ins späte 18. Jahrhundert nicht aufgezeichnet wurden, konnten dieseRegister nicht ausgewertet werden.- Lücken in den Sterbebüchern: Schüpfheim: Juni 1734 bis März 1739, März 1749 bis Sept.1751; Escholzmatt: Mai 1709 bis März 1723; die Kinder fehlen in Marbach: 1700-1729;Escholzmatt: 1700 bis April 1709, 1724-1773; Schüpfheim: 1700-1710, 1733 bis Juni 1734,März 1739 bis Febr. 1749, Sept. 1751 bis 1759; Hasle: 1701,1702,1703,1706,1720,1728 bis1761; Entlebuch: 1707-1734. Bei den Altersberechnungen wurde das Datum des Begräbnisses- ausser bei genauen Angaben - auch als Todestag betrachtet.10

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