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Luzerner Historische Veröffentlichungen - edoc

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In den kleineren Haushaltungen wurde eher auf Flachsanbau verzichtet als inden grösseren. 56 Prozent der Flachsernten sind für die Haushalte mit 4, 5 oder6 Personen zu verzeichnen, 52 Prozent mit 3, 4 und 5 Leuten unterliessen denAnbau, während man diesen in allen grossen Haushaltungen intensiv pflegte. -Das Heimgewerbe erhielt damit in den kinderreichen Familien eine wichtigeBedeutung und die Arbeitskraft der jungen Leute wurde schon frühzeitig eingesetzt.War anfänglich Hanf- und Flachsverarbeitung lediglich zur Deckung desEigenbedarfs betrieben worden, so scheint sie im Laufe des Jahrhunderts durchdie Ausweitung der Handelsbeziehungen - vor allem ins Bernbiet - einemächtige Steigerung erfahren zu haben, wobei sich die Entlebucher Beziehungenzum bernischen Markt aus den von jeher engen marktwirtschaftlichenBindungen an das Emmental in natürlicher Weise entwickelten. 28 Die beidenRegionen profitierten seit dem Ende des 17. Jahrhunderts von der Verschiebungder Hauptzentren der Leinenverarbeitung aus der Ostschweiz in den unternAargau und in die östlichen, ländlichen Gebiete des Standes Bern. 29 - Währendim Aargau auch die Verarbeitung von Baumwolle bedeutend war, betrieb dasdurch Flachs- und Hanfanbau mit Rohstoffen versorgte Emmental fast ausschliesslichLeinenweberei, welche dank obrigkeitlicher Unterstützung raschaufblühte. 30Im luzernischen Gebiet war die strenge Handhabung der zünftischen Ordnungder grösste Hemmschuh für die Entwicklung einer eigenen lebensfähigenIndustrie. Luzern war zwar keine Zunftaristokratie, aber auf wirtschaftlichemGebiete galt die zünftische Ordnung des Handwerks so gut wie in den eigentlichenZunftstädten. 31 - Auch auf der Landschaft wurde die Verbreitung vonGewerben durch die Interessenvertretungen von Gesellschaften und zunftähnlichorganisierten Handwerkergemeinschaften erschwert. Dem wachsendenBedürfnis nach einheimischen Unternehmen wurde nur zögernd entsprochen;die Konzessionäre, welche bereits eine Bewilligung innehatten, beharrten eifersüchtigauf ihren Vorrechten und behinderten das Aufkommen von weiterentuchverarbeitenden Betrieben. - So wurden zur Führung einer Färberei LehrundWanderzeit und Prüfungsanforderungen genau festgelegt. 32 - FranzKoch in Entlebuch wurde der Betrieb einer Färberei nur unter der Bedingunggestattet, dass er sich «nach Handtwercks Bruch und Recht» verhalte. 3328 Fassbind, Schappe-Industrie 35; zu den Bemühungen der Stadt Luzern für die (rnisslungene)Einführung der Textilindustrie vgl. Fassbind, Schappe-Industrie 35ff.; Fassbind,Das in Luzern verunglückte Florettseidengewerbe 1702-1723; Bodmer 182: Bircher nimmtdas Bestehen von Heimindustrie neben der Alpwirtschaft und Ackerbau zum Anlass, dasEntlebuch nicht mehr zum Hirtenland zu zählen. Bircher 6.2 9 Bodmer 205, 223, 173ff.; Bein 59, 61 ; Steiner, Gericht Reinach 246ff.; Siegrist 36ff.30 Bodmer 162, 204f.; Bein 13, 17, 40, 45ff., Bemühungen der Ökonomischen Gesellschaft47; vgl. auch Pfarrerberichte von 1764; Feller III, 131 ff., 540ff.; Schneider H, 31 f.3i Gubler 66.3 2 Gubler 66f.; StA LU RP 6. Juli 1731, 341 r.33 StA LU RP 11. Febr. 1733, 171 v.229

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