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Luzerner Historische Veröffentlichungen - edoc

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kümmerlich durchbringen.» 27 Da sei es natürlich, dass die Besitzer grosserGüter, wie man sie etwa im Emmental, wo das günstigere (Minorats-) Erbrechtdie Güterzersplitterung verhindere, beträchtlichere Summen für Bewohner,Arbeiter, Gebäude, Vieh und «Materialien zur neuen Urbarmachung einesöden Stückes Landes» zur Verfügung hätten; der Kleinbauer im Entlebuchkönne dagegen mit seinen armseligen Erträgen oftmals kaum Lebensmittel,Zehnten, Zinsen, Armensteuern und Angestelltenlöhne bestreiten.Die ausserordentliche Härte der Zinsforderungen und der Teilungspraktikensei hier nur an wenigen Beispielen gezeigt. Franz Lustenberger verkaufte seinemBruder Josef den halben Teil «in dem Hoff zu Habschwanden, die Mayellen undLängmaten genampt», für 1470 Gulden; einen Restbetrag von 450 Gl hatteder Käufer in Zinsen von 1703 bis 1711 abzuzahlen. 28 Jakob Koch von Romoosübergab den zwei Söhnen Hans und Klaus seinen Hof Adlisberg für 3900 Gulden;die beiden hatten dafür den andern sechs Erben 825 Gl auszuzahlen. Diesefielen «jährlich zu 100 Gl» plus Zins von 1704 bis 1709 an; die restlichen225 Gl sollten bis 1780 stillstehen und dann bis 1782 abgezahlt werden, «unddas mit luterem barem Galt». 29 - Josef Schnider verkaufte dem Bruder Klausden fünften Teil des Erbgutes «im Albach». Auf dem ganzen Gut lasteten Gültenim Betrag von 1100 Gl, «welches also der Käüffer über sich genommen sambtallen nüw und alten Gültzinsen und marchzelligen Zins». 30 - 1771 überliessJakob Brun in einem Auskauf seinen Brüdern Josef und Anton «ihr 6 Andeilan dem Hoff und Guot Grosshinderwiden». Die Schuld von 1269 Gl war injährlichen Raten von 50 Gl abzuzahlen. Noch im gleichen Jahr verkaufteJosef dem Klaus, Johann und Anton «sein 6 Andeil im Hof Hinderwiden»,nachdem diese Gülten, Zinsen und andere Belastungen übernommen hatten.Daneben blieb ihnen eine Restschuldsumme von 1550 Gl, die mit fortan 50 Gljährlich abzuzahlen war. 31 Das bedeutete eine Zins Verpflichtung über 15 Jahrehinweg. - Die vier Gebrüder Nikiaus, Franz, Hans und Anton Brun von Entlebuchteilten ihr ererbtes Gut durch das Los : Klaus, Hans und Anton erhieltendas Klein- und Grosswidengut, das auf 8000 Gl geschätzt war und eine GültundZinsbelastung von 4208 Gl ertragen musste. Hans und Anton bezogenausserdem die Alp Müllerenmoss, die fast soviel wert war wie verschuldet:auf 5500 Gl geschätzt, mussten 5103 Gl an Gülten verzinst werden. Franz erhieltdie Alp Mebenstetten, die 3500 Gl Wert gehabt haben soll und zu 96 Prozent(3352 Gl) verschuldet war. 32Die AbZahlungsschwierigkeiten, die solchen Verkäufen und Auskäufen folgten,bildeten oft Anlässe zu neuen Belastungen. Es fällt auf, wie wenig bar27 Stalder, Fragmente I, 136 ff.28 Landschreiberprotokoll, Bd. 8, Nr. 134 (1703).29 A.a.O., Nr. 141 (1702).30 A.a.O., Nr. 173 (1699).Landschreiberprotokoll Bd. 1, Nr. 66, 73 (1771).32 A.a.O., Nr. 100 (1771).191

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