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Luzerner Historische Veröffentlichungen - edoc

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c) Anlässe zur VerschuldungDie als Erbe des 17. Jahrhunderts übernommene hohe Verschuldung der bäuerlichenLiegenschaften konnte im 18. Jahrhundert infolge einer Reihe exogenerund endogener Faktoren nicht gemildert werden.Die Zunahme der Bevölkerung und die damit verbundenen gesteigerten Ansprüchean die landwirtschaftliche Betriebsführung erforderten Kreditgelder,welche die Ertragsaussichten nur kurzfristig begünstigten. - So musste MichelStuder «ufF seiner Frauwen Erterich, die Buächstuden genampt, ein Hauss unndtSchür mit zimlich grossen Costen erbauwen» lassen, nachdem er auch noch«die Maten zimlich erbesseret» hatte. 19 - Auf die Längmatten errichtete maneine 100-Gl-Gült: «soll uss disem Brieffein neuw Hus gebauwen warden». 20 -Auf das Jodertengut in Escholzmatt wurde ein Kredit von 100 Gulden aufgenommen,«willen solches an Huss und Schür angewänt wirt zu verbauwen». 21Neben diesen kapitalintensiven Innovationsbemühungen waren betriebswirtschaftlicheMisserfolge nicht selten Anlässe zur Errichtung neuer Gültverhältnisse.- Die Durchsicht der getätigten Verkäufe erlaubt die Vermutung,dass in den meisten Fällen Zinsschulden oder ausstehende Zahlungen dasGeschäft gefördert hatten. Das erstaunt kaum mehr, nachdem in früherenKapiteln dargestellt wurde 22 , wie oft die Bauern unter ungünstigen Witterungsbedingungen,Überschwemmungen und schlechten Ernten zu leiden hatten.Diese Notlagen verschlimmerten neben der persönlichen Existenz meist auchdie materiellen Bedingungen. Ungenügende Ernten und wirtschaftliche Fehljahregefährdeten nicht nur die Nahrungsgrundlage, sondern auch die Möglichkeit,die hohen Zinsgelder beschaffen zu können. So mussten die GeschwisterLustenberger nach dem Krisenjahr 1770 ihr Vorderes Finsterwaldgut würdigenlassen, um darauf eine Gült von 200 Gl zu errichten, «wägen verwichnenHageljaren, Schulden zuo zallen und Gültzinssen zuo legen». 23 - Josef Bieriund Melchior Thalmann berichteten 1703 vor den Vierzig, «dass sy von demfliessenden Wasser, so man die Wyssämen nenet, in einem grussamen Platzrägensigen beschediget worden, dass nit allein dass Wasser ihnen fill Landtvertragen, sonder sogar dass Hauss underfrässen und undergrabt» habe. 24Josef Bieri hatte eine kinderreiche Familie zu erhalten, war aber «an zeitlichenMitlen gantz lähr und mangelhafft und hatte gantz nichts anzugryffen». MelchiorBalmer klagte, es «sige auch uff disem Guot etwelche Gülten verschriben,dass hiemit, wan ihnen nit der liebe Got und guote Leüt zuo Hilff komen,von Allem müössen gestossen werden».19 Gerichtsarchiv Entlebuch, Landschreiberprotokoll, Bd. 8, 1701, Nr. 23; Gültsumme:150 Gl.20 A.a.O., 1701, Nr. 74.21 A.a.O., 1702, Nr. 108.22 Vgl. Kap. Das Erntejahr, 3.1 b); Die Sterblichkeit in Krisenzeiten, 3.4 c); Das Jahr 1770/71,3.4 d); Die Folgen des Waldraubbaues, 4.2 d); Der Ackerbau, 4.4; Die Erträge, 4.4 c).23 Landschreiberprotokoll, Bd. 1, Nr. 276.24 A.a.O., Nr. 207; erhalten einen Steuerbrief.189

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