3 - Inmit
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Bankenkommunikation - Tue Gutes und rede darüber<br />
2.2.2<br />
Informationen nach Abschluss der Kreditvereinbarung<br />
oder nach dem Erstrating<br />
Die laufende Berichterstattung nach dem Erhalt eines Kredits dient als<br />
Leistungsnachweis der Geschäftsführung und gibt der Bank die Möglichkeit,<br />
Einsicht in die aktuelle Entwicklung des Unternehmens zu bekommen<br />
und Risiken frühzeitig zu erkennen.<br />
Die Berichterstattung folgt sinnvollerweise dem in Punkt 2.2.1 vorgeschlagenen<br />
Schema. Der quantitative Teil beinhaltet den geprüften Jahresabschluss<br />
bzw. eine Zwischenberichterstattung, eine Kennzahlenübersicht,<br />
eine Segmentanalyse und gegebenenfalls weitere von der Bank gewünschte<br />
Analysen. Der qualitative Teil beinhaltet die in Punkt 2.2.1 genannten<br />
Berichtsthemen, kann sich allerdings auf wesentliche Änderungen<br />
oder erreichte Meilensteine beschränken.<br />
Kontaktieren Sie Ihren Firmenkundenberater frühzeitig bei wichtigen Veränderungen<br />
in der geplanten Entwicklung oder bei wichtigen Unternehmensänderungen.<br />
Darüber hinaus sollte der regelmäßige Kontakt zur<br />
Bank gepflegt werden. Die Frequenz kann je nach Branche variieren.<br />
Je schneller sich die Umwelt verändert, in der das Unternehmen operiert,<br />
desto häufiger sollte ein Austausch mit der Bank stattfinden.<br />
Grundsätzlich gilt: Je größer die Unsicherheit und das Risiko des Finanzierungsvorhabens<br />
ist, desto größer ist auch das Informationsbedürfnis<br />
der Bank. Die Informationspflicht des Kreditnehmers ist z. B. wesentlich<br />
höher bei einer kreditfinanzierten Ausweitung des Geschäftes auf neue<br />
Geschäftsfelder oder bei Großinvestitionen als bei einem kurzfristigen<br />
Betriebsmittelkredit für das Stammgeschäft. Stimmen Sie Umfang und<br />
Detaillierungsgrad Ihrer Berichtserstattung jeweils mit Ihrer Bank ab.<br />
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