Beiträge zur Mittelstands- und Strukturpolitik Nr. 37 - KfW
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Immaterielle Vermögenswerte <strong>und</strong> Unternehmensfinanzierung 151<br />
Kasten 2: Immaterielle Vermögenswerte in Deutschland.<br />
In Deutschland lassen sich eine Reihe immaterieller Vermögenswerte unterscheiden, die verschiedene<br />
rechtliche Charakteristika aufweisen, welche Einfluss auf ihre Eignung als Finanzierungsinstrument<br />
– insbesondere als Kreditsicherheit – haben. Wichtige immaterielle Vermögenswerte sind:<br />
Patente: Gegenstand eines Patentes kann sowohl ein technisches Herstellungs- oder Anwendungsverfahren<br />
(Verfahrenspatent) als auch ein bestimmtes Erzeugnis (Sachpatent) sein. Nach erfolgreich<br />
überstandener Prüfung durch das Deutsche Patent- <strong>und</strong> Markenamt (DPMA) erhält der Patentinhaber<br />
eine Urk<strong>und</strong>e mit maximal 20jähriger Laufzeit (<strong>zur</strong> Aufrechterhaltung sind jedoch regelmäßig<br />
Gebühren fällig, deren Höhe progressiv mit der Dauer des bisherigen Patentschutzes steigt). Eine<br />
Patenterteilung durch das DPMA garantiert allerdings lediglich deutschlandweiten Patentschutz. Für<br />
einen europaweiten bzw. sich auch auf die Überseemärkte USA <strong>und</strong> Japan erstreckenden Patentschutz<br />
ist eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt <strong>und</strong> den nationalen Patentämtern in<br />
den USA <strong>und</strong> Japan notwendig. Wird eine Erfindung in allen drei Regionen zum Patent angemeldet,<br />
spricht man von einem sog. Triadepatent.<br />
Marken: Rechtlich versteht man unter einer Marke ein Kennzeichen, das geeignet ist, Waren oder<br />
Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.<br />
Ähnlich wie beim Patent wird auch die Marke vor der Schutzrechterteilung durch das DPMA geprüft.<br />
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt der Eintrag in das Markenregister.<br />
Urheberrechte: Das Urheberrecht gewährt ohne jede Anmeldung oder Registereintragung ein<br />
Schutzrecht für eine persönliche geistige Schöpfung. Es ist rechtlich nicht auf Dritte übertragbar.<br />
Gebrauchsmuster: Hierbei handelt es sich um so genannte kleine Patente. D. h. um Erfindungen, die<br />
den Anforderungen an die Erlangung des Patentschutzes nicht genügen. Im Gegensatz zum Patent<br />
wird der Gebrauchsmusterschutz nur für Erzeugnisse <strong>und</strong> nicht für Verfahren gewährt.<br />
Geschmacksmuster: Gegenstand des Geschmacksmusters ist der Schutz des Designs eines Produktes.<br />
Wie das Gebrauchsmuster <strong>und</strong> das Urheberrecht entsteht das Geschmackmuster ohne Registereintragung.<br />
2. Bedeutung von IP in der Wissens- <strong>und</strong> Technologiegesellschaft.<br />
Im Verlauf der 90er-Jahre haben die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte relativ zu<br />
den Investitionen in materielle Vermögenswerte kräftig angezogen. Grafik 1 zeigt, dass in<br />
den meisten OECD-Ländern seit Mitte der 90er-Jahre eine Bedeutungsverschiebung zwischen<br />
der immateriellen <strong>und</strong> der materiellen Investitionstätigkeit stattgef<strong>und</strong>en hat. So ist der<br />
Anteil der immateriellen Investitionstätigkeit am BIP im OECD-Durchschnitt zwischen 1994<br />
<strong>und</strong> 2002 um knapp einen Prozentpunkt gestiegen, während der BIP-Anteil der materiellen<br />
Investitionstätigkeit im Gegenzug um einen halben Prozentpunkt <strong>zur</strong>ückging. Neben der Tatsache,<br />
dass die immaterielle Investitionstätigkeit in Deutschland <strong>und</strong> Frankreich deutlich<br />
langsamer wuchs als der OECD-Durchschnitt, fällt auf, dass insbesondere Deutschland<br />
strukturell vom OECD-Durchschnitt abweicht. Denn hierzulande wuchs die materielle Investitionstätigkeit<br />
in den 90er Jahren stärker als die immaterielle. Bei der Interpretation dieser<br />
Daten sollte allerdings berücksichtigt werden, dass die von der OECD verwendete Definition