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Beiträge zur Mittelstands- und Strukturpolitik Nr. 37 - KfW

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Immaterielle Vermögenswerte <strong>und</strong> Unternehmensfinanzierung 151<br />

Kasten 2: Immaterielle Vermögenswerte in Deutschland.<br />

In Deutschland lassen sich eine Reihe immaterieller Vermögenswerte unterscheiden, die verschiedene<br />

rechtliche Charakteristika aufweisen, welche Einfluss auf ihre Eignung als Finanzierungsinstrument<br />

– insbesondere als Kreditsicherheit – haben. Wichtige immaterielle Vermögenswerte sind:<br />

Patente: Gegenstand eines Patentes kann sowohl ein technisches Herstellungs- oder Anwendungsverfahren<br />

(Verfahrenspatent) als auch ein bestimmtes Erzeugnis (Sachpatent) sein. Nach erfolgreich<br />

überstandener Prüfung durch das Deutsche Patent- <strong>und</strong> Markenamt (DPMA) erhält der Patentinhaber<br />

eine Urk<strong>und</strong>e mit maximal 20jähriger Laufzeit (<strong>zur</strong> Aufrechterhaltung sind jedoch regelmäßig<br />

Gebühren fällig, deren Höhe progressiv mit der Dauer des bisherigen Patentschutzes steigt). Eine<br />

Patenterteilung durch das DPMA garantiert allerdings lediglich deutschlandweiten Patentschutz. Für<br />

einen europaweiten bzw. sich auch auf die Überseemärkte USA <strong>und</strong> Japan erstreckenden Patentschutz<br />

ist eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt <strong>und</strong> den nationalen Patentämtern in<br />

den USA <strong>und</strong> Japan notwendig. Wird eine Erfindung in allen drei Regionen zum Patent angemeldet,<br />

spricht man von einem sog. Triadepatent.<br />

Marken: Rechtlich versteht man unter einer Marke ein Kennzeichen, das geeignet ist, Waren oder<br />

Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.<br />

Ähnlich wie beim Patent wird auch die Marke vor der Schutzrechterteilung durch das DPMA geprüft.<br />

Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt der Eintrag in das Markenregister.<br />

Urheberrechte: Das Urheberrecht gewährt ohne jede Anmeldung oder Registereintragung ein<br />

Schutzrecht für eine persönliche geistige Schöpfung. Es ist rechtlich nicht auf Dritte übertragbar.<br />

Gebrauchsmuster: Hierbei handelt es sich um so genannte kleine Patente. D. h. um Erfindungen, die<br />

den Anforderungen an die Erlangung des Patentschutzes nicht genügen. Im Gegensatz zum Patent<br />

wird der Gebrauchsmusterschutz nur für Erzeugnisse <strong>und</strong> nicht für Verfahren gewährt.<br />

Geschmacksmuster: Gegenstand des Geschmacksmusters ist der Schutz des Designs eines Produktes.<br />

Wie das Gebrauchsmuster <strong>und</strong> das Urheberrecht entsteht das Geschmackmuster ohne Registereintragung.<br />

2. Bedeutung von IP in der Wissens- <strong>und</strong> Technologiegesellschaft.<br />

Im Verlauf der 90er-Jahre haben die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte relativ zu<br />

den Investitionen in materielle Vermögenswerte kräftig angezogen. Grafik 1 zeigt, dass in<br />

den meisten OECD-Ländern seit Mitte der 90er-Jahre eine Bedeutungsverschiebung zwischen<br />

der immateriellen <strong>und</strong> der materiellen Investitionstätigkeit stattgef<strong>und</strong>en hat. So ist der<br />

Anteil der immateriellen Investitionstätigkeit am BIP im OECD-Durchschnitt zwischen 1994<br />

<strong>und</strong> 2002 um knapp einen Prozentpunkt gestiegen, während der BIP-Anteil der materiellen<br />

Investitionstätigkeit im Gegenzug um einen halben Prozentpunkt <strong>zur</strong>ückging. Neben der Tatsache,<br />

dass die immaterielle Investitionstätigkeit in Deutschland <strong>und</strong> Frankreich deutlich<br />

langsamer wuchs als der OECD-Durchschnitt, fällt auf, dass insbesondere Deutschland<br />

strukturell vom OECD-Durchschnitt abweicht. Denn hierzulande wuchs die materielle Investitionstätigkeit<br />

in den 90er Jahren stärker als die immaterielle. Bei der Interpretation dieser<br />

Daten sollte allerdings berücksichtigt werden, dass die von der OECD verwendete Definition

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