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Beiträge zur Mittelstands- und Strukturpolitik Nr. 37 - KfW

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160 <strong>Mittelstands</strong>- <strong>und</strong> <strong>Strukturpolitik</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>37</strong><br />

keit <strong>und</strong> rechtlichen Sicherheit bieten Patente (<strong>und</strong> Marken 19 ) unter den verschiedenen Arten<br />

von immateriellen Vermögenswerten (siehe Kasten 2) vorerst die größten Möglichkeiten, als<br />

Kreditsicherheiten eingesetzt zu werden, da ihnen nicht nur eine formale Prüfung des Antrags<br />

vorausgeht, sondern auch eine Prüfung durch ein Patent- <strong>und</strong> Markenamt. Dies schafft<br />

Rechtssicherheit. Darüber hinaus lässt sich das Nutzungsrecht am Patent relativ unproblematisch<br />

auf den Kreditgeber übertragen. Der Kreditgeber muss jedoch darauf achten, dass<br />

auch mögliche Lizenzeinnahmen aus dem Patent bei der Besicherung einbezogen werden,<br />

da die Vergabe von Lizenzen rechtlich unabhängig vom Patent erfolgen kann.<br />

Kasten 4: Finanzielle Bewertungsverfahren für Patente.<br />

Finanzielle Bewertungsverfahren für immaterielle Vermögenswerte sind sowohl auf Gr<strong>und</strong> regulatorischer<br />

Anforderungen als auch aus Sicht der Kapitalgeber zentral für die Nutzung von IP für die<br />

Unternehmensfinanzierung. Für Patente sind in den letzten Jahren eine Reihe finanzieller Bewertungsverfahren<br />

entstanden, die in Zukunft gr<strong>und</strong>sätzlich auch für die Bewertung anderer immaterieller<br />

Vermögenswerte genutzt werden könnten. Relativ grob klassifiziert lassen sich vier Arten von<br />

Patentbewertungsverfahren unterscheiden:<br />

Beim Kostenansatz wird der Patentwert als Summe der FuE-Kosten geschätzt, die bis <strong>zur</strong> Patentanmeldung<br />

anfallen. Durch die Verwendung von aktuellen Preisen bei der Kostenermittlung wird der<br />

ständigen Alterung <strong>und</strong> dem damit einhergehenden Wertverlust der Patente Rechnung getragen. Die<br />

Annahme, dass die FuE-Ausgaben den Wert eines Patentes repräsentieren ist jedoch trotz eines<br />

statistischen Zusammenhanges beider Größen unrealistisch, da ansonsten auch teure Fehlentwicklungen<br />

sehr wertvoll wären. Der Kostenansatz eignet sich deshalb lediglich, um einen ersten Anhaltspunkt<br />

für den Patentwert zu erhalten.<br />

Der Einkommensansatz schätzt die aus einem Patent resultierenden zukünftigen Einkommensüberschüsse<br />

mittels der Kapitalwertmethode. Positiv ist, dass dadurch Restlaufzeit <strong>und</strong> die Verwertbarkeit<br />

eines Patentes in den geschätzten Patentwert eingehen. Problematisch ist jedoch neben dem<br />

erheblichen Prognoserisiko für die Vorhersage der aus dem Patent resultierenden Cashflows <strong>und</strong><br />

der Schwierigkeit, adäquate Diskontierungssätze zu wählen, dass eine asymmetrische Informationsverteilung<br />

zwischen Patentinhaber <strong>und</strong> Patentbewerter, die Bewertung erschwert. Denn oftmals<br />

verfügt nur der Patentinhaber über die relevanten Informationen <strong>zur</strong> Schätzung der Einkommensüberschüsse.<br />

Darüber hinaus ist es oft schwierig, die spezifischen Cashflows zu isolieren, die dem<br />

zu bewertenden Patent zu<strong>zur</strong>echnen sind, da die Patente meist in Kombination mit anderen Patenten<br />

oder technologischem Wissen in die Produktion von Gütern <strong>und</strong> Dienstleistungen eingeht. Der<br />

Einkommensansatz eignet sich deshalb umso besser, je stabiler <strong>und</strong> sicherer die Cahsflows aus<br />

dem zu bewertenden Patent prognostizierbar sind.<br />

Der Marktwertansatz vermeidet dieses Informationsproblem dadurch, dass er strukturell ähnliche<br />

patentgeschützte Erfindungen identifiziert, die bereits am Markt etabliert sind <strong>und</strong> somit historische<br />

Vergleichswerte liefert, anhand derer dann der Patentwert geschätzt wird. Beim so genannten f<strong>und</strong>amentalen<br />

Marktwertansatz geschieht diese Schätzung im Rahmen einer Recherche durch einen<br />

Experten. Dieses auch als Expertenansatz bezeichnete Verfahren ist dementsprechend teuer <strong>und</strong><br />

eignet sich deshalb nur für großvolumige Transaktionen wie Übernahmen patentintensiver Unternehmen.<br />

Beim quantitativen Marktwertansatz werden deshalb die Daten der historischen Patenttransaktionen<br />

in eine Datenbank eingestellt. Dann werden die erfassten Patente mit objektiv beobachtbaren<br />

erklärenden Variablen wie der Restlaufzeit oder der Anzahl überstandener juristischer<br />

19 Markenrechte haben gegenüber Patentrechten jedoch einen zentralen Nachteil als Kreditsicherheit,<br />

da der Markenwert erheblich von der Handlung des Kreditnehmers nach der Kreditbesicherung abhängt.<br />

Um das daraus resultierende Moral-Hazard-Problem zu lindern, müssen geeignete (Vertrags-)<br />

Maßnahmen ergriffen werden, welche die Anreize für den Sicherungsgeber, den Markenwert ex post<br />

zu reduzieren, verringern bzw. verhindern.

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