Johann Gottfried Herder. Versuch einer Biografie. - Robert Matthees ...
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“1. Endes unterzeichnete vereinigen sich jeden Monats einmal zusammen zu<br />
kommen, und drey Stunden <strong>einer</strong> gemeinsamen Unterhaltung, durch Vorlesungen<br />
und andere Mitheilungen zu widmen.<br />
2. Eines jeden Urtheil ist zu überlassen, was er selbst beytragen will, es mögen<br />
Aufsätze seyn aus dem Felde der Wissenschaften, Künste, Geschichte, oder Auszüge<br />
aus literarischen Privatcorrespondenzen und interessanten neuen Schriften, oder<br />
kleine Gedichte und Erzählungen, oder Demonstrationen physikalischer und<br />
chemischer Experimente, u.s.w.<br />
3. Bey jeder Zusammenkunft ist <strong>einer</strong> der Unterzeichneten Präsident derselben. Das<br />
Loos bestimmt, welche Monatszusammenkunft einem jeden zufällt. Keine<br />
Zusammenkunft darf aber durch diese Einrichtung behindert werden; daher<br />
derjenige, der von dem Präsidium abgehalten werden wollte, mit einem andern den<br />
Monat vertauschen wird.<br />
4. Dem Präsidenten macht die übrige verbundene Gesellschaft im Laufe des Monats<br />
und wenigstens eine Woche vorher dasjenige bekannt, womit ein jeder die<br />
Versammlung zu unterhalten gedenkt. Ihm bleibt alsdann die Wahl wie er die<br />
Unterhaltung seines Tags ordnen will. Ueber das, was vorgelesen oder mitgetheilt<br />
worden, führt er ein kleines Protokoll, und giebt es dem Nachfolger ab. Die Aufsätze<br />
nimmt jeder Verfasser zur eignen Disposition wieder zurück.<br />
5. Es stehet jeden Mitgliede frey einen oder den andern Gelehrten, besonders aus<br />
Jena, als Gast mitzubringen, und zur Unterhaltung der Versammlung beytragen zu<br />
lassen. Nur aber geschiehet dem Präsidenten vorher davon Anzeige wen man als<br />
Gast mitbringen, und was derselbe vorlesen oder mittheilen will.<br />
6. In dem nächsten Monat September wird der Anfang dieser Zusammenkünfte<br />
gemacht werden. Ueber Zeit und Ort wird man noch übereinkommen und einander<br />
davon Nachricht geben.<br />
7. Diese Verabredung gilt auf so viele Monate als die Anzahl der Unterzeichnenden<br />
beträgt. In der letzten Monatszusammenkunft wird man gemeinschaftlich bestimmen,<br />
ob und wie diese Abrede fortdauern, und wohin die gehaltenen Protokolle deponirt<br />
werden sollen.<br />
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