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Johann Gottfried Herder. Versuch einer Biografie. - Robert Matthees ...

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“1. Endes unterzeichnete vereinigen sich jeden Monats einmal zusammen zu<br />

kommen, und drey Stunden <strong>einer</strong> gemeinsamen Unterhaltung, durch Vorlesungen<br />

und andere Mitheilungen zu widmen.<br />

2. Eines jeden Urtheil ist zu überlassen, was er selbst beytragen will, es mögen<br />

Aufsätze seyn aus dem Felde der Wissenschaften, Künste, Geschichte, oder Auszüge<br />

aus literarischen Privatcorrespondenzen und interessanten neuen Schriften, oder<br />

kleine Gedichte und Erzählungen, oder Demonstrationen physikalischer und<br />

chemischer Experimente, u.s.w.<br />

3. Bey jeder Zusammenkunft ist <strong>einer</strong> der Unterzeichneten Präsident derselben. Das<br />

Loos bestimmt, welche Monatszusammenkunft einem jeden zufällt. Keine<br />

Zusammenkunft darf aber durch diese Einrichtung behindert werden; daher<br />

derjenige, der von dem Präsidium abgehalten werden wollte, mit einem andern den<br />

Monat vertauschen wird.<br />

4. Dem Präsidenten macht die übrige verbundene Gesellschaft im Laufe des Monats<br />

und wenigstens eine Woche vorher dasjenige bekannt, womit ein jeder die<br />

Versammlung zu unterhalten gedenkt. Ihm bleibt alsdann die Wahl wie er die<br />

Unterhaltung seines Tags ordnen will. Ueber das, was vorgelesen oder mitgetheilt<br />

worden, führt er ein kleines Protokoll, und giebt es dem Nachfolger ab. Die Aufsätze<br />

nimmt jeder Verfasser zur eignen Disposition wieder zurück.<br />

5. Es stehet jeden Mitgliede frey einen oder den andern Gelehrten, besonders aus<br />

Jena, als Gast mitzubringen, und zur Unterhaltung der Versammlung beytragen zu<br />

lassen. Nur aber geschiehet dem Präsidenten vorher davon Anzeige wen man als<br />

Gast mitbringen, und was derselbe vorlesen oder mittheilen will.<br />

6. In dem nächsten Monat September wird der Anfang dieser Zusammenkünfte<br />

gemacht werden. Ueber Zeit und Ort wird man noch übereinkommen und einander<br />

davon Nachricht geben.<br />

7. Diese Verabredung gilt auf so viele Monate als die Anzahl der Unterzeichnenden<br />

beträgt. In der letzten Monatszusammenkunft wird man gemeinschaftlich bestimmen,<br />

ob und wie diese Abrede fortdauern, und wohin die gehaltenen Protokolle deponirt<br />

werden sollen.<br />

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