2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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Keine wohnortbezogene Organisation der Leistungen<br />
Soziale Dienstleistungen können nur in effektiver und effizienter Weise erbracht werden, wenn<br />
die Organisation wohnortbezogen erfolgt. Leistungen müssen sich auf den gegebenen Bedarf vor<br />
Ort beziehen. Es ist also zu erheben, welche Bedarfe tatsächlich bestehen, um dann (lediglich) die<br />
benötigten Leistungen bereitstellen zu können. Menschen können umso länger selbstständig leben,<br />
je besser die sie umgebenden Bedingungen darauf eingestellt werden. Dabei spielt das<br />
Wohnumfeld eine große Rolle. Nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten, eine gute Anbindung an<br />
den Nahverkehr oder das Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen begünstigen die soziale Partizipation<br />
und ermöglichen den Aufbau von sozialen Kontakten (z. B. in Form von Nachbarschaftstreffen).<br />
Wohnzufriedenheit führt unzweifelhaft zu mehr Lebensqualität der Leistungsempfänger.<br />
Dies betrifft auch die Möglichkeit mög lichst lange in der eigenen Wohnung leben zu<br />
können. Deshalb sind Wohnberatung und Wohnungsanpassung notwendige Bestandteile in der<br />
begleitenden Beratung. Derartige wohnortbezogene Leistungen, die dem Entstehen sozialer Isolation<br />
und Hilfsbedürftigkeit entgegenwirken, werden aber oftmals nicht angeboten.<br />
Soziale Unterstützungsleistungen in diesem Sinne sind auch als gemeinwesen orientierte Aufgabe<br />
zu verstehen, bei der die soziale Infrastruktur einschließlich der benötigten sozialen Dienstleistungen<br />
unter Hinzuziehung der örtlichen Akteure – der Leistungserbringer, politischen Entscheidungsträgern<br />
und Verwaltung, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, den gewerblichen<br />
Anbietern und dem bürgerschaft lichen Engagement – weiterentwickelt wird. Ein Schlüsselfaktor<br />
in diesem Prozess ist die nachhaltige Einbindung des bürgerschaftlichen Engagements, da dieses<br />
Sozial kapital sowohl zu Qualität erhöhenden als auch zu Kosten senkenden Effekten führen<br />
kann.<br />
Derzeit fehlt ein konsistenter Ansatz für die wohnortbezogene Organisation der sozialen Dienstleistungen<br />
und Infrastruktur und damit ein Schlüsselbaustein, um ein möglichst langes selbstbestimmtes<br />
Leben im Alter zu gewährleisten. Durch eine qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung<br />
wäre es aber möglich, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ und „offen vor ambulant“<br />
finanzierbar in die Realität um zu setzen. Die Dringlichkeit, die Probleme anzugehen, wird durch<br />
den demografischen Wandel verstärkt.<br />
Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Einführung von Pflegeberatung (§ 7 a SGB XI) und <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />
(§ 92c SGB XI) zur Erreichung des Ziels, eine wohnortbezogene Organisation von Beratung<br />
und Versorgung Hilfsbedürftiger sicherzustellen, beiträgt.<br />
<strong>2.</strong>2 Konzeptionelle Effekte der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI<br />
Ab dem 1. Januar 2009 haben alle Personen, die Leistungen nach dem Elften Sozialgesetzbuch erhalten,<br />
einen einklagbaren „Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen<br />
Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin“ (§ 7 a SGB XI). Die Pflegeberatung wird im Gesetz u. a.<br />
durch die folgenden Bausteine beschrieben:<br />
Ermittlung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung „der Feststellungen der Begutachtung<br />
durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung“.<br />
Erstellung eines Versorgungsplanes, der die „gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen,<br />
rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen“ erfasst.<br />
10 Eine konzeptionelle Bewertung der <strong>Pflegestützpunkte</strong> und der Pflegeberatung