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2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

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Keine wohnortbezogene Organisation der Leistungen<br />

Soziale Dienstleistungen können nur in effektiver und effizienter Weise erbracht werden, wenn<br />

die Organisation wohnortbezogen erfolgt. Leistungen müssen sich auf den gegebenen Bedarf vor<br />

Ort beziehen. Es ist also zu erheben, welche Bedarfe tatsächlich bestehen, um dann (lediglich) die<br />

benötigten Leistungen bereitstellen zu können. Menschen können umso länger selbstständig leben,<br />

je besser die sie umgebenden Bedingungen darauf eingestellt werden. Dabei spielt das<br />

Wohnumfeld eine große Rolle. Nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten, eine gute Anbindung an<br />

den Nahverkehr oder das Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen begünstigen die soziale Partizipation<br />

und ermöglichen den Aufbau von sozialen Kontakten (z. B. in Form von Nachbarschaftstreffen).<br />

Wohnzufriedenheit führt unzweifelhaft zu mehr Lebensqualität der Leistungsempfänger.<br />

Dies betrifft auch die Möglichkeit mög lichst lange in der eigenen Wohnung leben zu<br />

können. Deshalb sind Wohnberatung und Wohnungsanpassung notwendige Bestandteile in der<br />

begleitenden Beratung. Derartige wohnortbezogene Leistungen, die dem Entstehen sozialer Isolation<br />

und Hilfsbedürftigkeit entgegenwirken, werden aber oftmals nicht angeboten.<br />

Soziale Unterstützungsleistungen in diesem Sinne sind auch als gemeinwesen orientierte Aufgabe<br />

zu verstehen, bei der die soziale Infrastruktur einschließlich der benötigten sozialen Dienstleistungen<br />

unter Hinzuziehung der örtlichen Akteure – der Leistungserbringer, politischen Entscheidungsträgern<br />

und Verwaltung, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, den gewerblichen<br />

Anbietern und dem bürgerschaft lichen Engagement – weiterentwickelt wird. Ein Schlüsselfaktor<br />

in diesem Prozess ist die nachhaltige Einbindung des bürgerschaftlichen Engagements, da dieses<br />

Sozial kapital sowohl zu Qualität erhöhenden als auch zu Kosten senkenden Effekten führen<br />

kann.<br />

Derzeit fehlt ein konsistenter Ansatz für die wohnortbezogene Organisation der sozialen Dienstleistungen<br />

und Infrastruktur und damit ein Schlüsselbaustein, um ein möglichst langes selbstbestimmtes<br />

Leben im Alter zu gewährleisten. Durch eine qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung<br />

wäre es aber möglich, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ und „offen vor ambulant“<br />

finanzierbar in die Realität um zu setzen. Die Dringlichkeit, die Probleme anzugehen, wird durch<br />

den demografischen Wandel verstärkt.<br />

Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Einführung von Pflegeberatung (§ 7 a SGB XI) und <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />

(§ 92c SGB XI) zur Erreichung des Ziels, eine wohnortbezogene Organisation von Beratung<br />

und Versorgung Hilfsbedürftiger sicherzustellen, beiträgt.<br />

<strong>2.</strong>2 Konzeptionelle Effekte der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI<br />

Ab dem 1. Januar 2009 haben alle Personen, die Leistungen nach dem Elften Sozialgesetzbuch erhalten,<br />

einen einklagbaren „Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen<br />

Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin“ (§ 7 a SGB XI). Die Pflegeberatung wird im Gesetz u. a.<br />

durch die folgenden Bausteine beschrieben:<br />

Ermittlung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung „der Feststellungen der Begutachtung<br />

durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung“.<br />

Erstellung eines Versorgungsplanes, der die „gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen,<br />

rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen“ erfasst.<br />

10 Eine konzeptionelle Bewertung der <strong>Pflegestützpunkte</strong> und der Pflegeberatung

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