2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vorgehen bei der Errichtung<br />
In Bayern befinden sich folgende Ansätze in der Umsetzung: Zum einen wird eine kassenartenübergreifende<br />
zentrale telefonische Anlaufstelle, der „Pflegeservice Bayern“, als eine Erst -<br />
anlaufstelle etabliert, zum anderen sollen <strong>Pflegestützpunkte</strong> eingerichtet werden. Der „Pflegeservice<br />
Bayern“ hat zum 1. Juli 2009 seinen Betrieb aufgenommen und ist unter der kostenlosen<br />
Telefonnummer 0 800/7 72 11 11 zu erreichen. Die nähere Ausgestaltung des Angebotes und des<br />
Anforderungsprofils an die Beratung, die Organisation und die Finanzierung obliegt ausschließlich<br />
der Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassenverbände in Bayern.<br />
Über den Standort der örtlichen <strong>Pflegestützpunkte</strong> entscheiden seine Träger. Es wird angestrebt,<br />
in jedem Regierungsbezirk <strong>Pflegestützpunkte</strong> sowohl in ländlich strukturierten Regionen als<br />
auch in städtischen Ballungsräumen zu errichten. <strong>Pflegestützpunkte</strong> sollen zunächst in den Landkreisen<br />
und kreisfreien Städten eingerichtet werden, wo sich die Kommunen an der Errichtung<br />
beteiligen. Der Pflegestützpunkt kann z. B. bei einer kreisangehörigen Gemeinde, einer kreisfreien<br />
Stadt, einem Landkreis, dem Bezirk oder einer Krankenkasse/Pflegekasse angesiedelt sein. Es ist<br />
auch nicht auszuschließen, den Pflegestützpunkt bei einem Leistungserbringer zu errichten,<br />
wenn es sich um einen zugelassenen Vertragspartner der Pflegekassen handelt, eine räumliche,<br />
wirtschaftliche und organisatorische Trennung zwischen Leistungserbringer und Pflegestützpunkt<br />
gewährleistet ist und die Leistungserbringerverbände der konkurrierenden Anbieter ihr Einverständnis<br />
erteilen.<br />
Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />
Präsenzzeit und Personaleinsatz sollen auf lokaler Ebene geklärt werden. Das Personal wird von<br />
den Trägern in den Pflegestützpunkt entsendet und unterliegt uneingeschränkt dem Direktionsrecht<br />
des entsendenden Trägers. Wenn die telefonische Erstberatung durch den „Pflegeservice Bayern“<br />
nicht ausreicht oder eine persönliche Beratung erforderlich ist oder gewünscht wird, sollen<br />
Ratsuchende an den zuständigen Pflegeberater oder den örtlichen Pflegestützpunkt vermittelt<br />
werden. Ratsuchende können sich auch direkt an diese beiden letztgenannten Einrichtungen wenden.<br />
Im Bedarfsfalle muss die Pflegeberatung von den Pflegekassen auch aufsuchend in der<br />
häuslichen Umgebung der Ratsuchenden durchgeführt werden.<br />
Trägerschaft<br />
Träger der lokalen <strong>Pflegestützpunkte</strong> sollen die Kranken- und Pflegekassen und die nach Landesrecht<br />
zu bestimmenden Stellen der Altenhilfe und der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sein.<br />
In Bayern sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Altenhilfe und<br />
Träger der Hilfe zur Pflege hinsichtlich ambulanter Leistungen und die Bezirke als Träger der Hilfe<br />
zur Pflege hinsichtlich stationärer und teilstationärer Leistungen. In den Regionen, in denen<br />
örtliche <strong>Pflegestützpunkte</strong> entstehen, sollen die bestehenden Angehörigenfachstellen und die geplanten<br />
Koordinierungsstellen für Ehrenamt und Selbsthilfe (KES) in die <strong>Pflegestützpunkte</strong> integriert<br />
werden.<br />
18 Die Situation in den Ländern