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2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

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ichtungen. Der Fachbeirat unterbreitet dem Steuerungsgremium Empfehlungen, dass diese bei<br />

seiner Arbeit angemessen berücksichtigen soll.<br />

Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />

Das Land Berlin stattet die bisherigen Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ mit durchschnittlich<br />

2,5 Vollzeitstellen aus. Die anderen <strong>Pflegestützpunkte</strong> werden von den Kranken- und Pflegekassen<br />

ebenfalls mit durchschnittlich 2,5 Vollzeitstellen ausgestattet. In den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />

findet Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI statt. In den bisherigen Koordinierungsstellen „Rund<br />

ums Alter“ wird die Pflegeberatung in gemeinsamen Sprechstunden durch die Pflegeberater der<br />

Kranken- und Pflegkassen angeboten. Das Nähere regeln die Kranken- und Pflegekassen untereinander.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen Koordinierungsstellen „Rund ums<br />

Alter“ gewährleisten eine § 7 a SGB XI entsprechende Beratung für Menschen, bei denen erkennbar<br />

ein Hilfe- und Betreuungsbedarf und/oder eine Pflegebedürftigkeit besteht, und die nicht<br />

nach § 7 a SGB XI anspruchsberechtigt sind, bzw. für deren Angehörige. Die Wahrnehmung dieser<br />

Aufgabe erfolgt in allen <strong>Pflegestützpunkte</strong>n im Rahmen der gemeinsamen Sprechstunden, die<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ mit<br />

den Pflegeberatern der Kassen in den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n abhalten. Die Öffnungszeiten sollen<br />

mindestens zwölf Stunden pro Woche betragen. Im Rahmen der Kooperation der <strong>Pflegestützpunkte</strong><br />

können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Vertragspartner grundsätzlich in allen <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />

eingesetzt werden. Die Beratung zu thematischen Schwerpunkten für spezielle<br />

Zielgruppen stellen die Träger der <strong>Pflegestützpunkte</strong> gemeinsam sicher. Die konkrete Ausgestaltung<br />

ist im Steuerungsgremium zu entwickeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />

leiten auf Wunsch der Rat- und Hilfesuchenden auch Anträge auf Leistungen<br />

unmittelbar an die zuständigen Leistungsträger weiter. Die Leistungsentscheidung und Leistungsgewährung<br />

erfolgt in alleiniger Zuständigkeit des jeweiligen Kosten- und Leistungsträgers.<br />

Trägerschaft<br />

Träger der <strong>Pflegestützpunkte</strong> sind die Kranken- und Pflegekassen und das Land Berlin, die für jeden<br />

Pflegestützpunkt jeweils einen koordinierenden Ansprechpartner ihrer Trägerseite bestimmen.<br />

Die Rechtsstellung der Träger der bisherigen Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ bleibt<br />

von der Beteiligung an den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n unberührt. Dies gilt auch für die Anstellungsverhältnisse.<br />

Finanzierung<br />

Die für den Betrieb der <strong>Pflegestützpunkte</strong> erforderlichen Aufwendungen werden, soweit sie<br />

nicht die Pflegeberatung betreffen, von den Trägern der <strong>Pflegestützpunkte</strong> grundsätzlich anteilig<br />

getragen. Um eine aufwändige Erfassung und Zuordnung einzelner Aufwendungen zu vermeiden,<br />

werden diese unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten grundsätzlich pauschal<br />

getragen. Die Kosten für das Personal und die Sachaufwendungen der bisherigen<br />

Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ trägt weiterhin das Land Berlin, das von 133.500 Euro<br />

pro Jahr und bisheriger Koordinierungsstelle bei einem Gesamtvolumen von 1.60<strong>2.</strong>000 Euro aus-<br />

20 Die Situation in den Ländern

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