2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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ichtungen. Der Fachbeirat unterbreitet dem Steuerungsgremium Empfehlungen, dass diese bei<br />
seiner Arbeit angemessen berücksichtigen soll.<br />
Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />
Das Land Berlin stattet die bisherigen Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ mit durchschnittlich<br />
2,5 Vollzeitstellen aus. Die anderen <strong>Pflegestützpunkte</strong> werden von den Kranken- und Pflegekassen<br />
ebenfalls mit durchschnittlich 2,5 Vollzeitstellen ausgestattet. In den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />
findet Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI statt. In den bisherigen Koordinierungsstellen „Rund<br />
ums Alter“ wird die Pflegeberatung in gemeinsamen Sprechstunden durch die Pflegeberater der<br />
Kranken- und Pflegkassen angeboten. Das Nähere regeln die Kranken- und Pflegekassen untereinander.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen Koordinierungsstellen „Rund ums<br />
Alter“ gewährleisten eine § 7 a SGB XI entsprechende Beratung für Menschen, bei denen erkennbar<br />
ein Hilfe- und Betreuungsbedarf und/oder eine Pflegebedürftigkeit besteht, und die nicht<br />
nach § 7 a SGB XI anspruchsberechtigt sind, bzw. für deren Angehörige. Die Wahrnehmung dieser<br />
Aufgabe erfolgt in allen <strong>Pflegestützpunkte</strong>n im Rahmen der gemeinsamen Sprechstunden, die<br />
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ mit<br />
den Pflegeberatern der Kassen in den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n abhalten. Die Öffnungszeiten sollen<br />
mindestens zwölf Stunden pro Woche betragen. Im Rahmen der Kooperation der <strong>Pflegestützpunkte</strong><br />
können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Vertragspartner grundsätzlich in allen <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />
eingesetzt werden. Die Beratung zu thematischen Schwerpunkten für spezielle<br />
Zielgruppen stellen die Träger der <strong>Pflegestützpunkte</strong> gemeinsam sicher. Die konkrete Ausgestaltung<br />
ist im Steuerungsgremium zu entwickeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />
leiten auf Wunsch der Rat- und Hilfesuchenden auch Anträge auf Leistungen<br />
unmittelbar an die zuständigen Leistungsträger weiter. Die Leistungsentscheidung und Leistungsgewährung<br />
erfolgt in alleiniger Zuständigkeit des jeweiligen Kosten- und Leistungsträgers.<br />
Trägerschaft<br />
Träger der <strong>Pflegestützpunkte</strong> sind die Kranken- und Pflegekassen und das Land Berlin, die für jeden<br />
Pflegestützpunkt jeweils einen koordinierenden Ansprechpartner ihrer Trägerseite bestimmen.<br />
Die Rechtsstellung der Träger der bisherigen Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ bleibt<br />
von der Beteiligung an den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n unberührt. Dies gilt auch für die Anstellungsverhältnisse.<br />
Finanzierung<br />
Die für den Betrieb der <strong>Pflegestützpunkte</strong> erforderlichen Aufwendungen werden, soweit sie<br />
nicht die Pflegeberatung betreffen, von den Trägern der <strong>Pflegestützpunkte</strong> grundsätzlich anteilig<br />
getragen. Um eine aufwändige Erfassung und Zuordnung einzelner Aufwendungen zu vermeiden,<br />
werden diese unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten grundsätzlich pauschal<br />
getragen. Die Kosten für das Personal und die Sachaufwendungen der bisherigen<br />
Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ trägt weiterhin das Land Berlin, das von 133.500 Euro<br />
pro Jahr und bisheriger Koordinierungsstelle bei einem Gesamtvolumen von 1.60<strong>2.</strong>000 Euro aus-<br />
20 Die Situation in den Ländern