2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />
In der zweijährigen Start- und Erprobungsphase soll die Personalausstattung grundsätzlich aus<br />
zwei Vollzeit-Präsenzkräften bestehen. Dabei ist in jedem Pflegestützpunkt eine gemeinsame Personalausstattung<br />
durch Kassen und Kommunen vorzusehen.<br />
In den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n arbeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kranken- und Pflegekassen<br />
und der Kreise und kreisfreien Städte – insbesondere bei der Organisation komplexer<br />
Hilfearrangements – eng zusammen. Die Leistungsentscheidungen werden nicht im Stützpunkt<br />
getroffen und obliegen weiterhin den jeweils zuständigen Leistungsträgern. Die Beratung gemäß<br />
§ 7 a SGB XI ist soweit wie möglich integraler Bestandteil der Arbeit von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n. Dabei<br />
arbeiten die zuständigen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Kassen eng mit den kommunalen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. Soweit im Einzelfall erforderlich, können<br />
hierzu Fallkonferenzen durchgeführt werden. Die Arbeit der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater<br />
wird grundsätzlich an der zugehenden Beratung ausgerichtet.<br />
Trägerschaft<br />
Träger der <strong>Pflegestützpunkte</strong> sind die Kommunen und die Kranken- und Pflegekassen gemeinsam.<br />
Die Möglichkeit der gemeinsamen Beauftragung Dritter besteht.<br />
Finanzierung<br />
Jeder Träger trägt seine Personalkosten selbst, es sei denn, es wird ein Kostenausgleich vereinbart.<br />
Gleiches gilt für die Sachkosten. Die Kosten der landesweit einheitlichen Telefon-Service-<br />
Nummer werden von den Landesverbänden der Pflegekassen, den Landesverbänden der Krankenkassen<br />
und den Kommunen zu jeweils einem Drittel getragen.<br />
Evaluation und Qualitätssicherung<br />
Bis zum 31. 1<strong>2.</strong> 2010 wird eine Erprobungsphase durchgeführt. Erkenntnisse über die Arbeit der<br />
<strong>Pflegestützpunkte</strong> werden in dieser Phase gesammelt, in einem Bericht zusammengefasst, dem<br />
Landeszentrum für Pflegeberatung vorgelegt und anschließend gemeinsam ausgewertet. Darüber<br />
hinaus ist geplant, einen fachlichen Beirat zu gründen.<br />
3.11 Rheinland-Pfalz<br />
In Rheinland-Pfalz wird pro 30.000 Einwohner ein Pflegestützpunkt eingerichtet. Dazu werden die<br />
135 BEKO-Stellen (Beratungs- und Koordinierungsstellen) zu <strong>Pflegestützpunkte</strong>n weiterentwickelt.<br />
Eine Allgemeinverfügung ist am 1. Juli 2008, ein Landesrahmenvertrag am 1. Januar 2009<br />
in Kraft getreten.<br />
28 Die Situation in den Ländern