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2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

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Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />

In der zweijährigen Start- und Erprobungsphase soll die Personalausstattung grundsätzlich aus<br />

zwei Vollzeit-Präsenzkräften bestehen. Dabei ist in jedem Pflegestützpunkt eine gemeinsame Personalausstattung<br />

durch Kassen und Kommunen vorzusehen.<br />

In den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n arbeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kranken- und Pflegekassen<br />

und der Kreise und kreisfreien Städte – insbesondere bei der Organisation komplexer<br />

Hilfearrangements – eng zusammen. Die Leistungsentscheidungen werden nicht im Stützpunkt<br />

getroffen und obliegen weiterhin den jeweils zuständigen Leistungsträgern. Die Beratung gemäß<br />

§ 7 a SGB XI ist soweit wie möglich integraler Bestandteil der Arbeit von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n. Dabei<br />

arbeiten die zuständigen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Kassen eng mit den kommunalen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. Soweit im Einzelfall erforderlich, können<br />

hierzu Fallkonferenzen durchgeführt werden. Die Arbeit der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater<br />

wird grundsätzlich an der zugehenden Beratung ausgerichtet.<br />

Trägerschaft<br />

Träger der <strong>Pflegestützpunkte</strong> sind die Kommunen und die Kranken- und Pflegekassen gemeinsam.<br />

Die Möglichkeit der gemeinsamen Beauftragung Dritter besteht.<br />

Finanzierung<br />

Jeder Träger trägt seine Personalkosten selbst, es sei denn, es wird ein Kostenausgleich vereinbart.<br />

Gleiches gilt für die Sachkosten. Die Kosten der landesweit einheitlichen Telefon-Service-<br />

Nummer werden von den Landesverbänden der Pflegekassen, den Landesverbänden der Krankenkassen<br />

und den Kommunen zu jeweils einem Drittel getragen.<br />

Evaluation und Qualitätssicherung<br />

Bis zum 31. 1<strong>2.</strong> 2010 wird eine Erprobungsphase durchgeführt. Erkenntnisse über die Arbeit der<br />

<strong>Pflegestützpunkte</strong> werden in dieser Phase gesammelt, in einem Bericht zusammengefasst, dem<br />

Landeszentrum für Pflegeberatung vorgelegt und anschließend gemeinsam ausgewertet. Darüber<br />

hinaus ist geplant, einen fachlichen Beirat zu gründen.<br />

3.11 Rheinland-Pfalz<br />

In Rheinland-Pfalz wird pro 30.000 Einwohner ein Pflegestützpunkt eingerichtet. Dazu werden die<br />

135 BEKO-Stellen (Beratungs- und Koordinierungsstellen) zu <strong>Pflegestützpunkte</strong>n weiterentwickelt.<br />

Eine Allgemeinverfügung ist am 1. Juli 2008, ein Landesrahmenvertrag am 1. Januar 2009<br />

in Kraft getreten.<br />

28 Die Situation in den Ländern

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