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2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

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3.7 Hessen<br />

Die Allgemeinverfügung zur Errichtung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n vom 8. Dezember 2008 ist am<br />

1. Januar 2009 in Kraft getreten. Der Rahmenvertrag der Landesverbände der Pflege- und Krankenkassen<br />

und den Kommunalen Spitzenverbände für die Arbeit und Finanzierung der <strong>Pflegestützpunkte</strong><br />

im Land Hessen befindet sich noch im Unterschriftsverfahren.<br />

Vorgehen bei der Errichtung<br />

1. Stufe (Umsetzung)<br />

Es wird zunächst in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Hessen mindestens ein Pflegestützpunkt<br />

an einer bestehenden oder im Aufbau befindlichen kommunalen Stelle eingerichtet.<br />

Die Träger der <strong>Pflegestützpunkte</strong> handeln bei deren Einrichtung und Betrieb gemeinsam,<br />

gleichberechtigt und partnerschaftlich. Eine Ansiedlung bei Leistungserbringern wird von den vertragsschließenden<br />

Parteien des Rahmenvertrages aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abgelehnt.<br />

Zur fachlichen Steuerung und Qualitätssicherung der Arbeit von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n wird auf Landesebene<br />

ein Steuerungsausschuss gebildet. Dieser besteht aus sechs Mitgliedern der Kranken- und<br />

Pflegekassen und sechs Mitgliedern der Kommunen.<br />

Zur den Aufgaben des Steuerungssausschusses gehören u. a. die Festlegung einer Geschäftsordnung<br />

zur Regelung des laufenden Betriebes des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s, der Zusammenarbeit der Fachkräfte<br />

dort, der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und der administrativen Führung des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s;<br />

außerdem die Entwicklung von Standards zur Qualitätssicherung, die Entwicklung<br />

und Umsetzung eines gemeinsamen „Corporate Design“ sowie die Entwicklung von Standards zur<br />

regionalen Einbindung und Beteiligung. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wird, zunächst befristet<br />

auf drei Jahre, eine Koordinierungsstelle im Umfang einer Vollzeitstelle geschaffen.<br />

<strong>2.</strong> Stufe (Vorbereitung)<br />

Es ist geplant, im Jahr 2010, nach einer Bestandsaufnahme und einer Anhörung des Landespflegeausschuss,<br />

über die zweite Stufe der Einrichtung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n zu entscheiden. Ziel<br />

ist es, die mit dem Gesetz angestrebte wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der<br />

Versicherten zu erreichen. Die wissenschaftliche Begleitforschung, insbesondere zu den Bemessungskriterien<br />

der zweiten Stufe, wird vom Land finanziert. Das Ausschreibungsverfahren wird in<br />

enger Abstimmung mit den Pflege- und Krankenkassen und kommunalen Spitzenverbänden<br />

durchgeführt.<br />

Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />

In der Aufbauphase beläuft sich die Personalgrundausstattung auf maximal zwei Vollzeitstellen,<br />

paritätisch besetzt durch Mitarbeitende der Kassen und Mitarbeitende der Träger der Sozialhilfe.<br />

24 Die Situation in den Ländern

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