2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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3.7 Hessen<br />
Die Allgemeinverfügung zur Errichtung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n vom 8. Dezember 2008 ist am<br />
1. Januar 2009 in Kraft getreten. Der Rahmenvertrag der Landesverbände der Pflege- und Krankenkassen<br />
und den Kommunalen Spitzenverbände für die Arbeit und Finanzierung der <strong>Pflegestützpunkte</strong><br />
im Land Hessen befindet sich noch im Unterschriftsverfahren.<br />
Vorgehen bei der Errichtung<br />
1. Stufe (Umsetzung)<br />
Es wird zunächst in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Hessen mindestens ein Pflegestützpunkt<br />
an einer bestehenden oder im Aufbau befindlichen kommunalen Stelle eingerichtet.<br />
Die Träger der <strong>Pflegestützpunkte</strong> handeln bei deren Einrichtung und Betrieb gemeinsam,<br />
gleichberechtigt und partnerschaftlich. Eine Ansiedlung bei Leistungserbringern wird von den vertragsschließenden<br />
Parteien des Rahmenvertrages aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abgelehnt.<br />
Zur fachlichen Steuerung und Qualitätssicherung der Arbeit von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n wird auf Landesebene<br />
ein Steuerungsausschuss gebildet. Dieser besteht aus sechs Mitgliedern der Kranken- und<br />
Pflegekassen und sechs Mitgliedern der Kommunen.<br />
Zur den Aufgaben des Steuerungssausschusses gehören u. a. die Festlegung einer Geschäftsordnung<br />
zur Regelung des laufenden Betriebes des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s, der Zusammenarbeit der Fachkräfte<br />
dort, der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und der administrativen Führung des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s;<br />
außerdem die Entwicklung von Standards zur Qualitätssicherung, die Entwicklung<br />
und Umsetzung eines gemeinsamen „Corporate Design“ sowie die Entwicklung von Standards zur<br />
regionalen Einbindung und Beteiligung. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wird, zunächst befristet<br />
auf drei Jahre, eine Koordinierungsstelle im Umfang einer Vollzeitstelle geschaffen.<br />
<strong>2.</strong> Stufe (Vorbereitung)<br />
Es ist geplant, im Jahr 2010, nach einer Bestandsaufnahme und einer Anhörung des Landespflegeausschuss,<br />
über die zweite Stufe der Einrichtung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n zu entscheiden. Ziel<br />
ist es, die mit dem Gesetz angestrebte wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der<br />
Versicherten zu erreichen. Die wissenschaftliche Begleitforschung, insbesondere zu den Bemessungskriterien<br />
der zweiten Stufe, wird vom Land finanziert. Das Ausschreibungsverfahren wird in<br />
enger Abstimmung mit den Pflege- und Krankenkassen und kommunalen Spitzenverbänden<br />
durchgeführt.<br />
Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />
In der Aufbauphase beläuft sich die Personalgrundausstattung auf maximal zwei Vollzeitstellen,<br />
paritätisch besetzt durch Mitarbeitende der Kassen und Mitarbeitende der Träger der Sozialhilfe.<br />
24 Die Situation in den Ländern