2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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5.2 Erfolgsfaktoren auf dem Weg zum Pflegestützpunkt<br />
Mit dem Stand Oktober 2009 haben die Pilot-<strong>Pflegestützpunkte</strong> in Berlin, Erkner (Brandenburg),<br />
Hamburg, Ingelheim (Rheinland-Pfalz), St. Wendel (Saarland) und Flensburg (Schleswig-Holstein)<br />
offiziell die Arbeit als reguläre <strong>Pflegestützpunkte</strong> aufgenommen. Einige weitere Piloten stehen<br />
kurz davor (siehe Tabelle 3). Welche Erfolgsfaktoren, aber auch welche Stolpersteine auf dem Weg<br />
vom Pilot-Pflegestützpunkt- zum regulären Pflegestützpunkt bei der Begleitung durch das Kuratorium<br />
Deutsche Altershilfe identifiziert werden konnten und welche ersten Aussagen sich<br />
daraus ableiten lassen, wird im Folgenden erläutert.<br />
Klärung auf der Landesebene<br />
Die gemeinsame Errichtung und der Betrieb eines <strong>Pflegestützpunkte</strong>s werden von den beteiligten<br />
Akteuren in einem Stützpunktvertrag geregelt. Somit bildet dieser die Grundlage eines regulären<br />
<strong>Pflegestützpunkte</strong>s. Bei den Bemühungen der Akteure der Pilot-<strong>Pflegestützpunkte</strong>, einen<br />
Stützpunktvertrag abzuschließen, hat sich herausgestellt, dass sich zunächst auf Landesebene die<br />
an der Implementierung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n beteiligten Akteure der Kranken- und Pflegekassen<br />
und der Kommunen auf Eckpunkte der Errichtung einigen mussten, bevor auf der kommunalen<br />
Ebene ein solcher Vertragsabschluss möglich war.<br />
In den meisten Bundesländern liegen mittlerweile die für die Verhandlungen auf der kommunalen<br />
Ebene notwendigen Landesvorgaben vor. Somit kennen die Verhandlungspartner auf lokaler<br />
Ebene alle erforderlichen Rahmenbedingungen auf der Bundes- und Landesebene, um den<br />
Stützpunktvertrag abzuschließen.<br />
Diese Beobachtungen bedeuten allerdings nicht, dass in den Ländern, in denen noch keine Implementierungsstrategie<br />
auf Landesebene abgestimmt ist, die lokalen Akteure diesen Abstimmungsprozess<br />
abwarten sollten. Vielmehr haben die Erfahrungen der Pilot-<strong>Pflegestützpunkte</strong> gezeigt,<br />
dass sich eine frühzeitige Abstimmung des weiteren Vorgehens zwischen den Kommunen,<br />
Kassen und ggf. Dritten auf lokaler Ebene sehr positiv auf die spätere Unterzeichnung des Stützpunktvertrages<br />
auswirken kann. Denn damit werden Voraussetzungen geschaffen, die nach Inkrafttreten<br />
eines landesweit einheitlichen Vorgehens zu einer schnellen Unterzeichnung eines<br />
Stützpunktvertrages führen können. Außerdem wurden in vielen Bundesländern die Erfahrungen<br />
der Pilot-<strong>Pflegestützpunkte</strong> mit in die Überlegungen auf Landesebene eingebracht, was zeigt, dass<br />
es Sinn macht, Überlegungen und Erfahrung aus der praktischen Tätigkeit vor Ort auf die Landesebene<br />
zu transportieren und auf diesem Wege auf den Implementierungsprozess Einfluss zu<br />
nehmen.<br />
Einbeziehung von Vorstrukturen<br />
Eine gesetzliche Anforderung an die Einrichtung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n besteht in der Einbeziehung<br />
aller bestehenden Vorstrukturen im Bereich Beratung und Koordinierung. Hier zeigen die<br />
Erfahrungen aus dem Modellprojekt „<strong>Werkstatt</strong> <strong>Pflegestützpunkte</strong>“, dass keine oder nur geringe<br />
Vorstrukturen dazu geführt haben, dass zu Beginn der Implementierung die Nachfrage nach<br />
den Hilfeleistungen des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s eher gering ausfiel (siehe auch Kapitel 6). Das hatte<br />
Vom Pilot-Pflegestützpunkt zum regulären Pflegestützpunkt 61