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2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

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5.2 Erfolgsfaktoren auf dem Weg zum Pflegestützpunkt<br />

Mit dem Stand Oktober 2009 haben die Pilot-<strong>Pflegestützpunkte</strong> in Berlin, Erkner (Brandenburg),<br />

Hamburg, Ingelheim (Rheinland-Pfalz), St. Wendel (Saarland) und Flensburg (Schleswig-Holstein)<br />

offiziell die Arbeit als reguläre <strong>Pflegestützpunkte</strong> aufgenommen. Einige weitere Piloten stehen<br />

kurz davor (siehe Tabelle 3). Welche Erfolgsfaktoren, aber auch welche Stolpersteine auf dem Weg<br />

vom Pilot-Pflegestützpunkt- zum regulären Pflegestützpunkt bei der Begleitung durch das Kuratorium<br />

Deutsche Altershilfe identifiziert werden konnten und welche ersten Aussagen sich<br />

daraus ableiten lassen, wird im Folgenden erläutert.<br />

Klärung auf der Landesebene<br />

Die gemeinsame Errichtung und der Betrieb eines <strong>Pflegestützpunkte</strong>s werden von den beteiligten<br />

Akteuren in einem Stützpunktvertrag geregelt. Somit bildet dieser die Grundlage eines regulären<br />

<strong>Pflegestützpunkte</strong>s. Bei den Bemühungen der Akteure der Pilot-<strong>Pflegestützpunkte</strong>, einen<br />

Stützpunktvertrag abzuschließen, hat sich herausgestellt, dass sich zunächst auf Landesebene die<br />

an der Implementierung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n beteiligten Akteure der Kranken- und Pflegekassen<br />

und der Kommunen auf Eckpunkte der Errichtung einigen mussten, bevor auf der kommunalen<br />

Ebene ein solcher Vertragsabschluss möglich war.<br />

In den meisten Bundesländern liegen mittlerweile die für die Verhandlungen auf der kommunalen<br />

Ebene notwendigen Landesvorgaben vor. Somit kennen die Verhandlungspartner auf lokaler<br />

Ebene alle erforderlichen Rahmenbedingungen auf der Bundes- und Landesebene, um den<br />

Stützpunktvertrag abzuschließen.<br />

Diese Beobachtungen bedeuten allerdings nicht, dass in den Ländern, in denen noch keine Implementierungsstrategie<br />

auf Landesebene abgestimmt ist, die lokalen Akteure diesen Abstimmungsprozess<br />

abwarten sollten. Vielmehr haben die Erfahrungen der Pilot-<strong>Pflegestützpunkte</strong> gezeigt,<br />

dass sich eine frühzeitige Abstimmung des weiteren Vorgehens zwischen den Kommunen,<br />

Kassen und ggf. Dritten auf lokaler Ebene sehr positiv auf die spätere Unterzeichnung des Stützpunktvertrages<br />

auswirken kann. Denn damit werden Voraussetzungen geschaffen, die nach Inkrafttreten<br />

eines landesweit einheitlichen Vorgehens zu einer schnellen Unterzeichnung eines<br />

Stützpunktvertrages führen können. Außerdem wurden in vielen Bundesländern die Erfahrungen<br />

der Pilot-<strong>Pflegestützpunkte</strong> mit in die Überlegungen auf Landesebene eingebracht, was zeigt, dass<br />

es Sinn macht, Überlegungen und Erfahrung aus der praktischen Tätigkeit vor Ort auf die Landesebene<br />

zu transportieren und auf diesem Wege auf den Implementierungsprozess Einfluss zu<br />

nehmen.<br />

Einbeziehung von Vorstrukturen<br />

Eine gesetzliche Anforderung an die Einrichtung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n besteht in der Einbeziehung<br />

aller bestehenden Vorstrukturen im Bereich Beratung und Koordinierung. Hier zeigen die<br />

Erfahrungen aus dem Modellprojekt „<strong>Werkstatt</strong> <strong>Pflegestützpunkte</strong>“, dass keine oder nur geringe<br />

Vorstrukturen dazu geführt haben, dass zu Beginn der Implementierung die Nachfrage nach<br />

den Hilfeleistungen des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s eher gering ausfiel (siehe auch Kapitel 6). Das hatte<br />

Vom Pilot-Pflegestützpunkt zum regulären Pflegestützpunkt 61

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