2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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leiten. Eine sinnvolle Personalausstattung ist jedoch auch geprägt von der Nachfrage und den Arbeiten,<br />
die im Care Management (u. a. Aufbau von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen) notwendig<br />
sind. Ein entsprechender Bedarf wird zwischen einzelnen Standorten zum Teil stark variieren.<br />
Hinzu kommt, dass die Nachfrage nur dann dem tatsächlichen Bedarf entsprechen dürfte,<br />
wenn ein intensives Marketing (siehe auch Abschnitt 6.2) betrieben wird. So ist schon der Begriff<br />
„Pflegestützpunkt“ nicht selbsterklärend. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei den Nachfragen<br />
der Rat- und Hilfesuchenden bei den Pilot-<strong>Pflegestützpunkte</strong>n um 16 Einzelergebnisse, die<br />
nicht ausreichen, um einen belastbaren Ansatz für die Personaleinsatzplanung zu entwickeln. Dies<br />
ist dann beispielsweise im Rahmen der in vielen Bundesländern geplanten Evaluationen zu erarbeiten.<br />
Derzeit bleibt nur die Schätzung eines sinnvollen Personaleinsatzes, etwa auf der Basis von<br />
vorhandenen Vorstrukturen, um dann den Personaleinsatz im weiteren Prozess anzupassen.<br />
9. Finanzierung klären<br />
Falls die Finanzierung noch nicht im Laufe der Verhandlungen auf Landesebene oder kommunaler<br />
Ebene geklärt worden ist, kann dies auf der Grundlage der zu bestimmenden Kosten zwischen allen<br />
beteiligten Akteurinnen und Akteuren erfolgen. Das Gesetz sieht hierbei als einzige Anforderung<br />
vor, dass der auf eine einzelne Pflegekasse entfallende Anteil nicht höher sein darf als bei<br />
der entsprechenden Krankenkasse. Bei der Beobachtung der Implementierungsstrategien in den<br />
Ländern zeigt sich, dass häufig die Personalkosten über Entsendung von Mitarbeitenden der<br />
Pflegestützpunktträger gedeckt werden und diese sich auch bei den restlichen Kosten über einen<br />
Verteilerschlüssel verständigen. Wichtig ist, dass auch die Verwendung der Anschubfinanzierung<br />
in diesem Punkt geklärt wird. Was bei der Beantragung der Fördermittel zu beachten ist, regelt<br />
eine Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesversicherungsamt (siehe<br />
Anhang 8.4).<br />
10. Stützpunktvertrag abschließen<br />
Nunmehr kann der Stützpunktvertrag abgeschlossen werden. Im Abschnitt 7.6 wird auf der Basis<br />
der bisherigen Abschnitte eine Checkliste abgebildet, die darstellt, welche Inhalte in einem<br />
Stützpunktvertrag bearbeitet werden sollten.<br />
4.2 Kernelemente des Vorgehens<br />
Im Folgenden werden die beiden Kernelemente der in Abschnitt 4.1 skizzierten Vorgehensweise<br />
ausgeführt.<br />
4.<strong>2.</strong>1 Leistungen des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s durch ein Betriebskonzept bestimmen<br />
Die Arbeit eines <strong>Pflegestützpunkte</strong>s kann wie folgt beschrieben werden (s. Abb. 1): Der bzw. die<br />
Rat- und Hilfesuchende kontaktiert den Pflegestützpunkt. Dies kann persönlich, telefonisch oder<br />
schriftlich erfolgen. Im Sondierungsgespräch wird dann festgestellt, welcher Leistungskomplex<br />
oder welche Leistungskomplexkombination, bestehend aus Einzelinformation, Beratung sowie<br />
40 Etablierung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n