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2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

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leiten. Eine sinnvolle Personalausstattung ist jedoch auch geprägt von der Nachfrage und den Arbeiten,<br />

die im Care Management (u. a. Aufbau von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen) notwendig<br />

sind. Ein entsprechender Bedarf wird zwischen einzelnen Standorten zum Teil stark variieren.<br />

Hinzu kommt, dass die Nachfrage nur dann dem tatsächlichen Bedarf entsprechen dürfte,<br />

wenn ein intensives Marketing (siehe auch Abschnitt 6.2) betrieben wird. So ist schon der Begriff<br />

„Pflegestützpunkt“ nicht selbsterklärend. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei den Nachfragen<br />

der Rat- und Hilfesuchenden bei den Pilot-<strong>Pflegestützpunkte</strong>n um 16 Einzelergebnisse, die<br />

nicht ausreichen, um einen belastbaren Ansatz für die Personaleinsatzplanung zu entwickeln. Dies<br />

ist dann beispielsweise im Rahmen der in vielen Bundesländern geplanten Evaluationen zu erarbeiten.<br />

Derzeit bleibt nur die Schätzung eines sinnvollen Personaleinsatzes, etwa auf der Basis von<br />

vorhandenen Vorstrukturen, um dann den Personaleinsatz im weiteren Prozess anzupassen.<br />

9. Finanzierung klären<br />

Falls die Finanzierung noch nicht im Laufe der Verhandlungen auf Landesebene oder kommunaler<br />

Ebene geklärt worden ist, kann dies auf der Grundlage der zu bestimmenden Kosten zwischen allen<br />

beteiligten Akteurinnen und Akteuren erfolgen. Das Gesetz sieht hierbei als einzige Anforderung<br />

vor, dass der auf eine einzelne Pflegekasse entfallende Anteil nicht höher sein darf als bei<br />

der entsprechenden Krankenkasse. Bei der Beobachtung der Implementierungsstrategien in den<br />

Ländern zeigt sich, dass häufig die Personalkosten über Entsendung von Mitarbeitenden der<br />

Pflegestützpunktträger gedeckt werden und diese sich auch bei den restlichen Kosten über einen<br />

Verteilerschlüssel verständigen. Wichtig ist, dass auch die Verwendung der Anschubfinanzierung<br />

in diesem Punkt geklärt wird. Was bei der Beantragung der Fördermittel zu beachten ist, regelt<br />

eine Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesversicherungsamt (siehe<br />

Anhang 8.4).<br />

10. Stützpunktvertrag abschließen<br />

Nunmehr kann der Stützpunktvertrag abgeschlossen werden. Im Abschnitt 7.6 wird auf der Basis<br />

der bisherigen Abschnitte eine Checkliste abgebildet, die darstellt, welche Inhalte in einem<br />

Stützpunktvertrag bearbeitet werden sollten.<br />

4.2 Kernelemente des Vorgehens<br />

Im Folgenden werden die beiden Kernelemente der in Abschnitt 4.1 skizzierten Vorgehensweise<br />

ausgeführt.<br />

4.<strong>2.</strong>1 Leistungen des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s durch ein Betriebskonzept bestimmen<br />

Die Arbeit eines <strong>Pflegestützpunkte</strong>s kann wie folgt beschrieben werden (s. Abb. 1): Der bzw. die<br />

Rat- und Hilfesuchende kontaktiert den Pflegestützpunkt. Dies kann persönlich, telefonisch oder<br />

schriftlich erfolgen. Im Sondierungsgespräch wird dann festgestellt, welcher Leistungskomplex<br />

oder welche Leistungskomplexkombination, bestehend aus Einzelinformation, Beratung sowie<br />

40 Etablierung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n

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