2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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3.14 Sachsen-Anhalt<br />
Sachsen-Anhalt plant derzeit keine <strong>Pflegestützpunkte</strong> einzurichten. Stattdessen wird modellhaft<br />
eine „vernetzte Pflegeberatung“ evaluiert.<br />
3.15 Schleswig-Holstein<br />
In Schleswig-Holstein ist es vorgesehen, in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt einen Pflegestützpunkt<br />
zu errichten. Die Allgemeinverfügung ist am 17. 10. 2008 in Kraft getreten. Ein vorläufiger<br />
Landesrahmenvertrag vom 01. 01. 2009 wurde am 01. 07. 2009 von dem endgültigen Landesrahmenvertrag<br />
abgelöst.<br />
Vorgehen bei der Errichtung<br />
Es obliegt der eigenständigen Entscheidung jedes Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt, sich an der<br />
Errichtung eines <strong>Pflegestützpunkte</strong>s zu beteiligen. Die acht vorhandenen trägerunabhängigen Beratungsstellen<br />
wurden zum 01. 01. 2009 in <strong>Pflegestützpunkte</strong> umgewandelt. Die Pflegeberatung<br />
erfolgt bedarfsgerecht in den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n.<br />
Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />
In den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n stehen geeignete Fachkräfte im Umfang von grundsätzlich zwei Vollzeitstellen<br />
zur Verfügung. Darüber hinaus stehen 0,5 Vollzeitstellen für eine Verwaltungskraft zur<br />
Verfügung. Die im Pflegestützpunkt tätigen Beraterinnen und Berater müssen über ein abgeschlossenes<br />
Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder ein vergleichbares Studium und/oder<br />
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft verfügen. Daraus ergibt sich eine Vergütung<br />
bis zu Entgeltgruppe 9 TVöD.<br />
Die Pflege- und Krankenkassen haben zum 01. 0<strong>2.</strong> 2009 eine Koordinierungsstelle eingerichtet.<br />
Deren Aufgaben liegen u. a. in der Unterstützung bei der Sicherstellung der einheitlichen Aufgabenbearbeitung<br />
und in der Umsetzung von Vorgaben zur Qualitätssicherung. Außerdem soll<br />
über die Koordinierungsstelle die Prüfung der Kosten-, Personal- und Finanzpläne der <strong>Pflegestützpunkte</strong>,<br />
die Koordinierung der Zusammenarbeit der <strong>Pflegestützpunkte</strong> mit dem Pflegenottelefon<br />
sowie die Unterstützung bei der Beantragung der Anschubfinanzierungsmittel erfolgen.<br />
Der Pflegestützpunkt ist in seinem Einzugsbereich Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Bürgerinnen<br />
und Bürger rund um das Älterwerden, Pflegebedürftigkeit und Krankheit. Er arbeitet<br />
eng mit allen Beteiligten im Netzwerk sowie den Pflegeberatern zusammen. Die § 7 a-Pflegeberater<br />
übernehmen das umfängliche Einzelfall-Management bei (voraussichtlichem) Anspruch auf<br />
Leistungen der Pflegeversicherung. Im Landesrahmenvertrag ist die Aufgabenverteilung zwischen<br />
<strong>Pflegestützpunkte</strong>n und Pflegeberatung wie folgt geregelt:<br />
32 Die Situation in den Ländern