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2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

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3.14 Sachsen-Anhalt<br />

Sachsen-Anhalt plant derzeit keine <strong>Pflegestützpunkte</strong> einzurichten. Stattdessen wird modellhaft<br />

eine „vernetzte Pflegeberatung“ evaluiert.<br />

3.15 Schleswig-Holstein<br />

In Schleswig-Holstein ist es vorgesehen, in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt einen Pflegestützpunkt<br />

zu errichten. Die Allgemeinverfügung ist am 17. 10. 2008 in Kraft getreten. Ein vorläufiger<br />

Landesrahmenvertrag vom 01. 01. 2009 wurde am 01. 07. 2009 von dem endgültigen Landesrahmenvertrag<br />

abgelöst.<br />

Vorgehen bei der Errichtung<br />

Es obliegt der eigenständigen Entscheidung jedes Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt, sich an der<br />

Errichtung eines <strong>Pflegestützpunkte</strong>s zu beteiligen. Die acht vorhandenen trägerunabhängigen Beratungsstellen<br />

wurden zum 01. 01. 2009 in <strong>Pflegestützpunkte</strong> umgewandelt. Die Pflegeberatung<br />

erfolgt bedarfsgerecht in den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n.<br />

Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />

In den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n stehen geeignete Fachkräfte im Umfang von grundsätzlich zwei Vollzeitstellen<br />

zur Verfügung. Darüber hinaus stehen 0,5 Vollzeitstellen für eine Verwaltungskraft zur<br />

Verfügung. Die im Pflegestützpunkt tätigen Beraterinnen und Berater müssen über ein abgeschlossenes<br />

Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder ein vergleichbares Studium und/oder<br />

eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft verfügen. Daraus ergibt sich eine Vergütung<br />

bis zu Entgeltgruppe 9 TVöD.<br />

Die Pflege- und Krankenkassen haben zum 01. 0<strong>2.</strong> 2009 eine Koordinierungsstelle eingerichtet.<br />

Deren Aufgaben liegen u. a. in der Unterstützung bei der Sicherstellung der einheitlichen Aufgabenbearbeitung<br />

und in der Umsetzung von Vorgaben zur Qualitätssicherung. Außerdem soll<br />

über die Koordinierungsstelle die Prüfung der Kosten-, Personal- und Finanzpläne der <strong>Pflegestützpunkte</strong>,<br />

die Koordinierung der Zusammenarbeit der <strong>Pflegestützpunkte</strong> mit dem Pflegenottelefon<br />

sowie die Unterstützung bei der Beantragung der Anschubfinanzierungsmittel erfolgen.<br />

Der Pflegestützpunkt ist in seinem Einzugsbereich Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Bürgerinnen<br />

und Bürger rund um das Älterwerden, Pflegebedürftigkeit und Krankheit. Er arbeitet<br />

eng mit allen Beteiligten im Netzwerk sowie den Pflegeberatern zusammen. Die § 7 a-Pflegeberater<br />

übernehmen das umfängliche Einzelfall-Management bei (voraussichtlichem) Anspruch auf<br />

Leistungen der Pflegeversicherung. Im Landesrahmenvertrag ist die Aufgabenverteilung zwischen<br />

<strong>Pflegestützpunkte</strong>n und Pflegeberatung wie folgt geregelt:<br />

32 Die Situation in den Ländern

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