2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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Welche Strategien in den einzelnen Ländern bei der Implementierung im Detail verfolgt werden,<br />
wird im Folgenden zusammengefasst. Dabei wurden alle dem Kuratorium Deutsche Altershilfe vorliegenden<br />
Bestimmungen der obersten Landesbehörden sowie weitergehende Landesrahmenvereinbarungen<br />
mit einbezogen. Um Interpretationen seitens des KDA zu vermeiden, wurden<br />
möglichst häufig Passagen aus den vorliegenden Texten wörtlich übernommen. Auf dieser Basis<br />
erfolgte eine Abstimmung mit allen obersten Landesbehörden, deren Ergänzungen mit in die Darstellungen<br />
aufgenommen worden sind.<br />
3.1 Baden-Württemberg<br />
In Baden-Württemberg sollen zunächst 50 <strong>Pflegestützpunkte</strong> implementiert werden. In jedem<br />
Stadt- und Landkreis ist die Errichtung grundsätzlich eines <strong>Pflegestützpunkte</strong>s vorgesehen. Der sukzessive<br />
Aufbau eines flächendeckenden Netzes ist nach Abschluss der wissenschaftlichen Evaluation<br />
möglich. Derzeit ist kein Landesrahmenvertrag geplant. Stattdessen wurde am 15. Dezember<br />
2008 offiziell ein Kooperationsvertrag zur Einführung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n zwischen den<br />
Pflege- und Krankenkassen und den kommunalen Landesverbänden unterzeichnet. Die Allgemeinverfügung<br />
soll erst nach der Klärung der Modalitäten zur Einführung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />
erfolgen.<br />
Vorgehen bei der Errichtung<br />
Um die Implementierung zu unterstützen, wurde von den Landesverbänden der Pflege- und<br />
Krankenkassen, den Ersatzkassen sowie den kommunalen Landesverbänden eine Landesarbeitsgemeinschaft<br />
(LAG) <strong>Pflegestützpunkte</strong> mit der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gegründet.<br />
Das Landesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet beratend und moderierend in der LAG<br />
<strong>Pflegestützpunkte</strong> mit. Sofern Verbände der Leistungserbringer in der Pflege, Verbände der von<br />
Pflegebedürftigkeit Betroffenen oder die Verbände der privaten Krankenversicherung in der<br />
Mitgliederversammlung der LAG <strong>Pflegestützpunkte</strong> mitwirken wollen, wird die Mitgliederversammlung<br />
über die Form deren Mitwirkung entscheiden.<br />
Die LAG <strong>Pflegestützpunkte</strong> erarbeitet gemeinsame Vorgaben zur Implementierung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />
und prüft die Anträge auf Anschubfinanzierung hinsichtlich ihrer Plausibilität und<br />
leitet sie an den Spitzenverband Bund der Pflegekassen weiter. Zu den Vorgaben gehören insbesondere<br />
Anforderungen an die Personal- und Sachausstattung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n sowie bedarfsgerechte<br />
Standards für die örtliche und telefonische Erreichbarkeit, für die Qualifikation des<br />
eingesetzten Personals und für geeignete Formen der aufsuchenden Hilfe. Des Weiteren kann die<br />
Arbeit des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s auf der lokalen Ebene durch ein fachkundiges Gremium unterstützt<br />
werden, dessen Zusammensetzung die Kosten- und Leistungsträger des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s regeln.<br />
Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />
In den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n soll die personelle Ausstattung so bemessen sein, dass eine durchgängige<br />
personelle Präsenz mindestens einer Fachkraft, feste Öffnungszeiten an Vor- und Nachmittagen<br />
von Montag bis Freitag, und in begründeten Fällen aufsuchende Beratung und andere<br />
16 Die Situation in den Ländern