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2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

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Welche Strategien in den einzelnen Ländern bei der Implementierung im Detail verfolgt werden,<br />

wird im Folgenden zusammengefasst. Dabei wurden alle dem Kuratorium Deutsche Altershilfe vorliegenden<br />

Bestimmungen der obersten Landesbehörden sowie weitergehende Landesrahmenvereinbarungen<br />

mit einbezogen. Um Interpretationen seitens des KDA zu vermeiden, wurden<br />

möglichst häufig Passagen aus den vorliegenden Texten wörtlich übernommen. Auf dieser Basis<br />

erfolgte eine Abstimmung mit allen obersten Landesbehörden, deren Ergänzungen mit in die Darstellungen<br />

aufgenommen worden sind.<br />

3.1 Baden-Württemberg<br />

In Baden-Württemberg sollen zunächst 50 <strong>Pflegestützpunkte</strong> implementiert werden. In jedem<br />

Stadt- und Landkreis ist die Errichtung grundsätzlich eines <strong>Pflegestützpunkte</strong>s vorgesehen. Der sukzessive<br />

Aufbau eines flächendeckenden Netzes ist nach Abschluss der wissenschaftlichen Evaluation<br />

möglich. Derzeit ist kein Landesrahmenvertrag geplant. Stattdessen wurde am 15. Dezember<br />

2008 offiziell ein Kooperationsvertrag zur Einführung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n zwischen den<br />

Pflege- und Krankenkassen und den kommunalen Landesverbänden unterzeichnet. Die Allgemeinverfügung<br />

soll erst nach der Klärung der Modalitäten zur Einführung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />

erfolgen.<br />

Vorgehen bei der Errichtung<br />

Um die Implementierung zu unterstützen, wurde von den Landesverbänden der Pflege- und<br />

Krankenkassen, den Ersatzkassen sowie den kommunalen Landesverbänden eine Landesarbeitsgemeinschaft<br />

(LAG) <strong>Pflegestützpunkte</strong> mit der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gegründet.<br />

Das Landesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet beratend und moderierend in der LAG<br />

<strong>Pflegestützpunkte</strong> mit. Sofern Verbände der Leistungserbringer in der Pflege, Verbände der von<br />

Pflegebedürftigkeit Betroffenen oder die Verbände der privaten Krankenversicherung in der<br />

Mitgliederversammlung der LAG <strong>Pflegestützpunkte</strong> mitwirken wollen, wird die Mitgliederversammlung<br />

über die Form deren Mitwirkung entscheiden.<br />

Die LAG <strong>Pflegestützpunkte</strong> erarbeitet gemeinsame Vorgaben zur Implementierung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />

und prüft die Anträge auf Anschubfinanzierung hinsichtlich ihrer Plausibilität und<br />

leitet sie an den Spitzenverband Bund der Pflegekassen weiter. Zu den Vorgaben gehören insbesondere<br />

Anforderungen an die Personal- und Sachausstattung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n sowie bedarfsgerechte<br />

Standards für die örtliche und telefonische Erreichbarkeit, für die Qualifikation des<br />

eingesetzten Personals und für geeignete Formen der aufsuchenden Hilfe. Des Weiteren kann die<br />

Arbeit des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s auf der lokalen Ebene durch ein fachkundiges Gremium unterstützt<br />

werden, dessen Zusammensetzung die Kosten- und Leistungsträger des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s regeln.<br />

Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />

In den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n soll die personelle Ausstattung so bemessen sein, dass eine durchgängige<br />

personelle Präsenz mindestens einer Fachkraft, feste Öffnungszeiten an Vor- und Nachmittagen<br />

von Montag bis Freitag, und in begründeten Fällen aufsuchende Beratung und andere<br />

16 Die Situation in den Ländern

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