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2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

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währleistet wird. Hierbei sind alle Vorstrukturen mit einzubeziehen. „Die Pflegekassen haben<br />

[ebenso] jederzeit darauf hinzuwirken, dass sich insbesondere die … nach Landesrecht zu bestimmenden<br />

Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für<br />

die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch … an den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n beteiligen“<br />

(§ 92 c Absatz 2 SGB XI). Damit bekommen die Kommunen, die in letzter Konsequenz die<br />

Verantwortung für die Gestaltung der sozialen Infrastruktur haben, den Status eines gleichberechtigten<br />

Trägers von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n.<br />

Das Konzept der <strong>Pflegestützpunkte</strong> ergänzt den Ansatz einer singulären Pflegeberatung in substanzieller<br />

Art und Weise, da die Umsetzung einer singulären Pflegeberatung vor erheblichen Problemen<br />

stehen würde.<br />

Der Pflegestützpunkt ist der Ort, an dem bei Bedarf durch die Pflegeberatung ein wohnortnahes<br />

Case Management durchgeführt wird. Durch diese Verwurzelung im Wohnquartier kann die<br />

soziale In frastruktur im Wohnumfeld des Betroffenen mit in das Case Management einbezogen<br />

werden.<br />

Die Pflegeberatung soll ein sehr breites Spektrum an Themen umfassen. Trotz umfassenden Schulungen<br />

ist es aber nicht möglich, dass ein Berater oder eine Beraterin zu jedem Thema in beliebiger<br />

Tiefe beraten kann. Die Pflegeberatung wird nur dann erfolgreich sein, wenn ergänzend<br />

andere Beratungsleistungen hinzu ge zogen werden, denn die Pflegeberater der Kassen werden<br />

kaum in der Lage sein, beispielsweise eine substanzielle Wohnberatung anzubieten. Daher ist es<br />

notwendig, entsprechende Netzwerke aufzubauen und auf diesem Weg Beratungen zu Spezialthemen,<br />

wie Demenz und Wohnen – soweit dies möglich ist – vor Ort verfügbar zu machen. Durch<br />

die ebenfalls notwendige Vernetzung mit den relevanten Stellen für die Genehmigung von Leis -<br />

tungen dürften Hürden in der Inanspruchnahme von Leistungen verringert werden und dadurch<br />

die Verbrauchersouveränität nachhaltig gestärkt werden.<br />

Ebenso ist der Aufbau von Koordinierungs- und Vernetzungsstrukturen mit und zwischen den Leis -<br />

tungserbringern und dem bürgerschaftlichen Engagement notwendig. Hierdurch können Schnittstellenprobleme<br />

in der Leistungserbringung reduziert werden und es ist davon auszugehen, dass<br />

sich durch den Aufbau entsprechender Netzwerke die gesamte Versorgungslandschaft weiterentwickelt.<br />

Eine Einbindung des bürgerschaftlichen Engagements auch durch die Netzwerkarbeit ist explizit<br />

vorgesehen. So erhöht sich etwa die Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 45.000 Euro um bis<br />

zu 5.000 Euro, wenn „Mitglieder von Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche und sonstige zum bürgerschaftlichen<br />

Engagement bereite Personen und Organisationen nachhaltig in die Tätigkeit des<br />

Stützpunktes einbezogen werden“ (§ 92 c Absatz 5 SGB XI). Vor allem im vorpflegerischen und<br />

betreuenden Bereich kommt diesem Engagement eine wichtige Rolle zu. Das soziale Netz des<br />

Hilfesuchenden wird gestärkt. Dadurch vermindert sich die Gefahr der Vereinsamung und pflegende<br />

Angehörige werden entlastet.<br />

Diese Vernetzungsaufgaben als wesentliche Element des Care Management gehören zu den<br />

Kernkompetenzen des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s. Dabei besteht ein enger Zusammenhang zwischen<br />

Care Management und beispielsweise der Pflegeberatung bzw. dem Case Management. Je besser<br />

die Vernetzungssstrukturen funktionieren, desto weniger Pflegeberatung ist notwendig, da<br />

12 Eine konzeptionelle Bewertung der <strong>Pflegestützpunkte</strong> und der Pflegeberatung

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