2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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währleistet wird. Hierbei sind alle Vorstrukturen mit einzubeziehen. „Die Pflegekassen haben<br />
[ebenso] jederzeit darauf hinzuwirken, dass sich insbesondere die … nach Landesrecht zu bestimmenden<br />
Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für<br />
die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch … an den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n beteiligen“<br />
(§ 92 c Absatz 2 SGB XI). Damit bekommen die Kommunen, die in letzter Konsequenz die<br />
Verantwortung für die Gestaltung der sozialen Infrastruktur haben, den Status eines gleichberechtigten<br />
Trägers von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n.<br />
Das Konzept der <strong>Pflegestützpunkte</strong> ergänzt den Ansatz einer singulären Pflegeberatung in substanzieller<br />
Art und Weise, da die Umsetzung einer singulären Pflegeberatung vor erheblichen Problemen<br />
stehen würde.<br />
Der Pflegestützpunkt ist der Ort, an dem bei Bedarf durch die Pflegeberatung ein wohnortnahes<br />
Case Management durchgeführt wird. Durch diese Verwurzelung im Wohnquartier kann die<br />
soziale In frastruktur im Wohnumfeld des Betroffenen mit in das Case Management einbezogen<br />
werden.<br />
Die Pflegeberatung soll ein sehr breites Spektrum an Themen umfassen. Trotz umfassenden Schulungen<br />
ist es aber nicht möglich, dass ein Berater oder eine Beraterin zu jedem Thema in beliebiger<br />
Tiefe beraten kann. Die Pflegeberatung wird nur dann erfolgreich sein, wenn ergänzend<br />
andere Beratungsleistungen hinzu ge zogen werden, denn die Pflegeberater der Kassen werden<br />
kaum in der Lage sein, beispielsweise eine substanzielle Wohnberatung anzubieten. Daher ist es<br />
notwendig, entsprechende Netzwerke aufzubauen und auf diesem Weg Beratungen zu Spezialthemen,<br />
wie Demenz und Wohnen – soweit dies möglich ist – vor Ort verfügbar zu machen. Durch<br />
die ebenfalls notwendige Vernetzung mit den relevanten Stellen für die Genehmigung von Leis -<br />
tungen dürften Hürden in der Inanspruchnahme von Leistungen verringert werden und dadurch<br />
die Verbrauchersouveränität nachhaltig gestärkt werden.<br />
Ebenso ist der Aufbau von Koordinierungs- und Vernetzungsstrukturen mit und zwischen den Leis -<br />
tungserbringern und dem bürgerschaftlichen Engagement notwendig. Hierdurch können Schnittstellenprobleme<br />
in der Leistungserbringung reduziert werden und es ist davon auszugehen, dass<br />
sich durch den Aufbau entsprechender Netzwerke die gesamte Versorgungslandschaft weiterentwickelt.<br />
Eine Einbindung des bürgerschaftlichen Engagements auch durch die Netzwerkarbeit ist explizit<br />
vorgesehen. So erhöht sich etwa die Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 45.000 Euro um bis<br />
zu 5.000 Euro, wenn „Mitglieder von Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche und sonstige zum bürgerschaftlichen<br />
Engagement bereite Personen und Organisationen nachhaltig in die Tätigkeit des<br />
Stützpunktes einbezogen werden“ (§ 92 c Absatz 5 SGB XI). Vor allem im vorpflegerischen und<br />
betreuenden Bereich kommt diesem Engagement eine wichtige Rolle zu. Das soziale Netz des<br />
Hilfesuchenden wird gestärkt. Dadurch vermindert sich die Gefahr der Vereinsamung und pflegende<br />
Angehörige werden entlastet.<br />
Diese Vernetzungsaufgaben als wesentliche Element des Care Management gehören zu den<br />
Kernkompetenzen des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s. Dabei besteht ein enger Zusammenhang zwischen<br />
Care Management und beispielsweise der Pflegeberatung bzw. dem Case Management. Je besser<br />
die Vernetzungssstrukturen funktionieren, desto weniger Pflegeberatung ist notwendig, da<br />
12 Eine konzeptionelle Bewertung der <strong>Pflegestützpunkte</strong> und der Pflegeberatung