05.01.2013 Aufrufe

2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Finanzierung<br />

Die Kosten und das Personal übernehmen die Kranken- und Pflegekassen sowie das Land Bremen,<br />

die Stadtgemeinde Bremen und die Stadt Bremerhaven.<br />

3.6 Hamburg<br />

In Hamburg werden im Verlauf des Jahres 2009 zunächst acht <strong>Pflegestützpunkte</strong> und ein Pflegestützpunkt<br />

für Kinder und Jugendliche eingerichtet. Bis 30. 06. 2011 wird entschieden, wie viele<br />

<strong>Pflegestützpunkte</strong> für ein wohnortnahes Pflegestützpunkt-Netzwerk erforderlich sind. Die Allgemeinverfügung<br />

zur Einrichtung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.<br />

Ein Landesrahmenvertrag wurde am 16. Januar 2009 unterzeichnet.<br />

Vorgehen bei der Errichtung<br />

In der ersten Implementierungsphase errichten die Kranken- und Pflegekassen gemeinsam mit den<br />

Hamburger Bezirksämtern (Kommunen) acht <strong>Pflegestützpunkte</strong>. Dabei soll das Einzugsgebiet eines<br />

<strong>Pflegestützpunkte</strong>s eine Größe von 100.000 Einwohnern im Alter von 60 und mehr Jahren nicht<br />

überschreiten. Darüber hinaus wird ein Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche bei einem<br />

für ganz Hamburg zuständigen Beratungszentrum für Behinderte Menschen eingerichtet.<br />

Bei der Errichtung der <strong>Pflegestützpunkte</strong> soll insbesondere auf die vorhandenen und vernetzten<br />

Beratungsstrukturen der Bezirksämter für Senioren und Menschen mit Behinderung aufgebaut<br />

werden. Zur fachlichen Steuerung und Qualitätssicherung der Arbeit von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n wird<br />

auf der Landesebene ein Steuerungsausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus sechs Mitgliedern<br />

der Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen, zwei Mitgliedern der Sozialbehörde und vier<br />

Mitgliedern der Bezirksämter. Zu den Aufgaben des Steuerungsausschusses gehören u. a. die<br />

fachliche Steuerung, die Entwicklung von Standards zur Qualitätssicherung, die Festlegung von<br />

Daten und Kennzahlen für das Berichtswesen der <strong>Pflegestützpunkte</strong> und zur regionalen Einbindung<br />

und Beteiligung sowie die Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen „Corporate Design“<br />

und einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />

Die Vertragspartner stellen für jeden Pflegestützpunkt mindestens drei Vollzeitstellen zur Verfügung.<br />

Davon entfallen zwei Vollzeitkräfte auf die Kranken- und Pflegekassen und eine Vollzeitstelle<br />

auf die Freie und Hansestadt Hamburg.<br />

<strong>Pflegestützpunkte</strong> mit thematischen Schwerpunkten oder für bestimmte Zielgruppen, deren Angebot<br />

und Fachwissen sowohl Ratsuchenden als auch Beratern Hamburgweit zur Verfügung<br />

steht, können im Einvernehmen mit den Rahmenvertragspartnern in Angliederung an bestehende<br />

spezialisierte Beratungsangebote eingerichtet werden. Die Pflegeberatung im Sinne des § 7a SGB<br />

XI bleibt von der Errichtung der <strong>Pflegestützpunkte</strong> unberührt. Sie ist von den Kranken- und Pfle-<br />

22 Die Situation in den Ländern

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!