2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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Finanzierung<br />
Die Kosten und das Personal übernehmen die Kranken- und Pflegekassen sowie das Land Bremen,<br />
die Stadtgemeinde Bremen und die Stadt Bremerhaven.<br />
3.6 Hamburg<br />
In Hamburg werden im Verlauf des Jahres 2009 zunächst acht <strong>Pflegestützpunkte</strong> und ein Pflegestützpunkt<br />
für Kinder und Jugendliche eingerichtet. Bis 30. 06. 2011 wird entschieden, wie viele<br />
<strong>Pflegestützpunkte</strong> für ein wohnortnahes Pflegestützpunkt-Netzwerk erforderlich sind. Die Allgemeinverfügung<br />
zur Einrichtung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.<br />
Ein Landesrahmenvertrag wurde am 16. Januar 2009 unterzeichnet.<br />
Vorgehen bei der Errichtung<br />
In der ersten Implementierungsphase errichten die Kranken- und Pflegekassen gemeinsam mit den<br />
Hamburger Bezirksämtern (Kommunen) acht <strong>Pflegestützpunkte</strong>. Dabei soll das Einzugsgebiet eines<br />
<strong>Pflegestützpunkte</strong>s eine Größe von 100.000 Einwohnern im Alter von 60 und mehr Jahren nicht<br />
überschreiten. Darüber hinaus wird ein Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche bei einem<br />
für ganz Hamburg zuständigen Beratungszentrum für Behinderte Menschen eingerichtet.<br />
Bei der Errichtung der <strong>Pflegestützpunkte</strong> soll insbesondere auf die vorhandenen und vernetzten<br />
Beratungsstrukturen der Bezirksämter für Senioren und Menschen mit Behinderung aufgebaut<br />
werden. Zur fachlichen Steuerung und Qualitätssicherung der Arbeit von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n wird<br />
auf der Landesebene ein Steuerungsausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus sechs Mitgliedern<br />
der Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen, zwei Mitgliedern der Sozialbehörde und vier<br />
Mitgliedern der Bezirksämter. Zu den Aufgaben des Steuerungsausschusses gehören u. a. die<br />
fachliche Steuerung, die Entwicklung von Standards zur Qualitätssicherung, die Festlegung von<br />
Daten und Kennzahlen für das Berichtswesen der <strong>Pflegestützpunkte</strong> und zur regionalen Einbindung<br />
und Beteiligung sowie die Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen „Corporate Design“<br />
und einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />
Die Vertragspartner stellen für jeden Pflegestützpunkt mindestens drei Vollzeitstellen zur Verfügung.<br />
Davon entfallen zwei Vollzeitkräfte auf die Kranken- und Pflegekassen und eine Vollzeitstelle<br />
auf die Freie und Hansestadt Hamburg.<br />
<strong>Pflegestützpunkte</strong> mit thematischen Schwerpunkten oder für bestimmte Zielgruppen, deren Angebot<br />
und Fachwissen sowohl Ratsuchenden als auch Beratern Hamburgweit zur Verfügung<br />
steht, können im Einvernehmen mit den Rahmenvertragspartnern in Angliederung an bestehende<br />
spezialisierte Beratungsangebote eingerichtet werden. Die Pflegeberatung im Sinne des § 7a SGB<br />
XI bleibt von der Errichtung der <strong>Pflegestützpunkte</strong> unberührt. Sie ist von den Kranken- und Pfle-<br />
22 Die Situation in den Ländern