2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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durch die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft. Die endgültige Fassung soll grundsätzlich innerhalb<br />
von zwölf Wochen abgeschlossen sein. Im Falle eines Vertragsabschlusses zeigen die Landesverbände<br />
dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit den<br />
Abschluss der regionalen Vereinbarung an. Jenes erklärt innerhalb von 14 Tagen gegenüber den<br />
Vereinbarungspartnern schriftlich, ob der Einrichtung des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s stattgegeben oder<br />
widersprochen wird.<br />
Personelle Ausstattung und Aufgaben<br />
Als Mindestpersonalausstattung sind zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vorgesehen, deren<br />
Qualifikation sich grundsätzlich an den Kriterien der Pflegeberatung orientiert und die mindestens<br />
jeweils 50 Prozent einer Vollzeitkraft einbringen. Die <strong>Pflegestützpunkte</strong> werden durch kommunale<br />
Mitarbeitende besetzt und sollen Öffnungszeiten einschließlich telefonischer Erreichbarkeit<br />
von mindestens 30 Wochenstunden an fünf Werktagen je Woche vorhalten. Darüber hinaus soll<br />
grundsätzlich die Öffnung an einem Wochentag bis 18.00 Uhr sichergestellt werden.<br />
Grundsätzlich ist eine dauerhafte Abstellung von Personal der Kranken- und Pflegekassen an die<br />
<strong>Pflegestützpunkte</strong> nicht vorgesehen. Die Pflegekassen führen auf Initiative des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s<br />
Pflegeberatungen im Sinne des § 7 a SGB XI durch. Diese können auch im Pflegestützpunkt<br />
erfolgen.<br />
Die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen stellen die gesamten Angebotsstrukturen (SGB<br />
V und SGB XI) einer kommunalen Gebietskörperschaft zusammen und übermitteln diese der betreffenden<br />
Kommune bzw. dem Pflegestützpunkt. Außerdem werden dem Pflegestützpunkt die<br />
speziellen Kontaktdaten und Ansprechpartner der jeweiligen Kassenart für die entsprechende<br />
Kommune/Region mitgeteilt. Diese Daten sollen regelmäßig aktualisiert werden. In den <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />
werden keine Leistungsentscheidungen zu Lasten einer Pflegekasse oder Krankenkasse<br />
getroffen.<br />
Die <strong>Pflegestützpunkte</strong> erstellen eine Angebotskarte aller pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote<br />
und aktualisieren diese regelmäßig.<br />
Trägerschaft<br />
Die <strong>Pflegestützpunkte</strong> werden gemeinsam von den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen<br />
sowie den Ersatzkassen und der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft betrieben.<br />
Finanzierung<br />
Die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen stellen zur Mitfinanzierung der <strong>Pflegestützpunkte</strong><br />
einen Betrag von maximal <strong>2.</strong>124.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Aufteilung unter den<br />
Landesverbänden erfolgt nach der Statistik KM6/Versicherte. Verteilt werden diese Mittel nach<br />
folgendem Schlüssel:<br />
26 Die Situation in den Ländern