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2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte

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3. Die Situation in den Ländern<br />

Seit 1. Juli 2008 ist es möglich, <strong>Pflegestützpunkte</strong> einzurichten, sofern dies die oberste Landesbehörde<br />

bestimmt. Tabelle 1 zeigt, dass sich mittlerweile beinahe alle Bundesländer entschlossen<br />

haben, <strong>Pflegestützpunkte</strong> aufzubauen. Die gewählten Strategien sind dabei zum Teil sehr unterschiedlich.<br />

Tabelle 1: Landesstrategien zur Implementierung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n (PSP)<br />

Bundes- PSP werden Anzahl<br />

länder eingerichtet PSP Kosten Personal<br />

Baden- Ja 50 80.000 € Anforderungen wurden<br />

Württemberg pro Jahr auf Landesebene formuliert,<br />

denen der Personaleinsatz<br />

gerecht werden muss<br />

Bayern Ja 60 –– Präsenzzeit und Personaleinsatz<br />

sollen auf lokaler<br />

Ebene geklärt werden<br />

Berlin Ja 36 133.500 € 2,5 Vollzeitstellen<br />

14 Die Situation in den Ländern<br />

pro Jahr<br />

Brandenburg Ja bisher 7 –– ––<br />

Bremen Ja 3 –– ––<br />

Hamburg Ja 8 Personalkosten<br />

können von den<br />

Trägern auch durch<br />

Personalabordnung<br />

erbracht werden.<br />

Für personalunabhängige<br />

Sachkosten<br />

erfolgt eine hälftige<br />

Teilung zwischen<br />

den Kranken- und<br />

Pflegekassen sowie<br />

der Freien und<br />

Hansestadt Hamburg<br />

3 Vollzeitstellen<br />

Hessen Ja 26 –– 2 Vollzeitstellen

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