2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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Im Zusammenhang mit Einzelinformationen ist es für die Arbeit des Care Managements und der<br />
Qualitätssicherung wichtig, dass dokumentiert wird, ob Informationen direkt im Anschluss an das<br />
Sondierungsgespräch genannt werden konnten oder ob noch recherchiert werden musste. Darüber<br />
hinaus ist der Zeitraum, wann die gewünschten Informationen letztlich dem Rat- und Hilfesuchenden<br />
mitgeteilt werden konnten, für die Weiterentwicklung der Arbeit der <strong>Pflegestützpunkte</strong><br />
von Bedeutung.<br />
Bei Bedarf an Spezialberatung und/oder Fallklärung und -steuerung kann sich auf Informationen<br />
verständigt werden, die im Fall der Einbeziehung weiterer Akteurinnen und Akteure im Sondierungsgespräch<br />
dokumentiert werden und den Netzwerkpartnern unter Beachtung des Datenschutzes<br />
zur Verfügung gestellt werden können. Werden externe Fachleute hinzugezogen, ist zu<br />
dokumentieren, wie der Kontakt organisiert wurde. Geht die Beraterin oder der Berater von einem<br />
noch nicht thematisierten weiteren Hilfebedarf aus, ist diese Einschätzung ebenfalls zu dokumentieren.<br />
Bezogen auf die Spezialberatung und die Fallklärung und Steuerung fällt die Dokumentation umfangreicher<br />
aus und geht deutlich über die Informationen aus dem Sondierungsgespräch, der Einzelinformation<br />
und der Basisberatung hinaus. Hinzu kommen beispielsweise Assessmentinstrumente,<br />
der Versorgungsplan mit den erforderlichen Hilfe- und Unterstützungsleistungen, gestellte<br />
Anträge, Stand des laufenden Genehmigungsverfahrens, eine Bewertung des Fallverlaufes und<br />
die Ergebnisse aus Fallbesprechungen. Welche Informationen bei diesen Leistungen genau erfasst<br />
werden, hängt auch von den Vorgaben und Abläufen der durchführenden Spezial- und Pflegeberater<br />
ab. Informationen sollten möglichst nur einmal erfragt werden und allen am Fall Beteiligten<br />
unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu jeder Zeit zur Verfügung stehen. So erhalten<br />
alle beteiligten Parteien ein Gesamtbild und können ihre Arbeit darauf abstimmen und ersparen<br />
den Rat- und Hilfesuchenden Mehrfachbefragungen.<br />
Anforderungen an eine Software zur Dokumentation im Pflegestützpunkt<br />
Der Markt hält eine Vielzahl an Softwareangeboten mit unterschiedlichen Leistungen und unterschiedlichen<br />
zugrundeliegenden Techniken bereit. Damit <strong>Pflegestützpunkte</strong> Softwareprogramme<br />
systematisch auswählen können, hat das KDA in einem „Pflichtenheft“ dazu Anforderungen<br />
formuliert (siehe Anhang 8.5). Diesen liegen die formulierten Ziele und erforderlichen<br />
Inhalte der Dokumentation, resultierend aus den Kernleistungen eines <strong>Pflegestützpunkte</strong>s, zugrunde.<br />
Technische Voraussetzungen werden nicht definiert, weil in einigen <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />
schon Hardware vorhanden ist. Damit Soft- und Hardware gut miteinander harmonieren, sind<br />
technische Daten aufeinander abzustimmen. Dieser Schritt sollte von EDV-Fachleuten übernommen<br />
werden. Im Pflichtenheft werden deshalb fachlich-inhaltliche Anforderungen beschrieben,<br />
die eine Bewertung vorhandener Softwareprogramme unterstützen. Außerdem kann es als Anforderungskatalog<br />
zur Entwicklung einer passgenauen Software genutzt werden. Das Pflichtenheft<br />
ist ggf. um spezifische Aspekte des nutzenden <strong>Pflegestützpunkte</strong>s zu ergänzen. Es enthält<br />
eine Matrix (s. Tabelle 12) mit verschiedenen Kriterien, die dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit<br />
einer Software einzuschätzen.<br />
Instrumente, Praxisbeispiele und Lösungsansätze zum Betrieb von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n 77